Erneute Niederlage für Volkswagen und Kanzlei CBH Kurt Bartenbach - DSG Patent - VW muss an Erfinder zahlen
Pressemitteilung von CLEANSTATE e.V.
Es geht um Patente und eine Vielzahl von Erfindungen zur Produktion der neuen DSG-Direktschaltgetriebe von VW und der stufenlosen Multitronic-Getriebe, die im VW-Werk Kassel für Audi produziert werden.
VW muss jetzt für die Patente zahlen, so das Urteil des Gerichts.
Erfinder ist der ehemalige VW Manager Holger Sprenger aus Espenau, unter dessen Namen mittlerweile über 20 Schutzrechte beim deutschen Patentamt veröffentlicht wurden. Sprenger ist zudem Toperfinder im Patentinformationszentrum der Universität Kassel.
Nachdem Sprenger diverse Erfindungen und Entwicklungen bei Volkswagen gemacht und diese bei VW melden wollte, nahmen die Ereignisse ihren Lauf. Als der Getriebebauleiter Jürgen Tischler versuchte, Druck auf Sprenger auszuüben, um den offiziellen Gang zu verhindern, wandte sich der Erfinder direkt an den VW-Vorstand. Bei seinen Recherchen, warum man Druck auf ihn als Erfinder ausübte, stieß Sprenger zunächst auf Anforderungen von Projektgeldern, zu denen keine tatsächlichen Aufträge existierten und weitere Ungereimtheiten. Die Differenzen wären sicherlich bei einer genauen Berechnung der wirtschaftlichen Vorteile seiner Erfindungen VW-intern aufgeflogen.
Die VW-Konzernrevision prüfte die Planungsunterlagen und führte eine Anlagenbegehung von Sprengers Entwicklungen im Werk Kassel durch. Als Ergebnis attestierte die Konzernrevision, dass es sich nicht um die Umsetzung von Arbeitnehmererfindungen handelt. Die Spezialisten von der VW- Patentabteilung Thomas Ahrens und Andreas Wessling sowie Dr. Frank Fabian von der VW-Rechtsabteilung des Chefsyndikus Michael Ganninger argumentierten gegenüber Patentamt und Gericht deckungsgleich.
Nachdem Sprenger daraufhin seine Erfindungen selbst beim Patentamt anmeldete und diese auch erteilt wurden, griff VW ihn massiv an. Nun waren es plötzlich doch Erfindungen, die ihm VW jedoch wieder streitig machen wollte.
Als das Unternehmen damit vor Gericht scheiterte, kündigte die Volkswagen AG ihrer Kanzlei und engagierte den Experten für Arbeitnehmererfindungsrecht Prof. Dr. Kurt Bartenbach von der Kanzlei CBH (Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner) aus Köln. Der sollte sich nun etwas einfallen lassen. Im vergangenen Jahr verlor VW allerdings mit Bartenbach, Honorarprofessor an der Universität zu Köln, und Dr. Soenke Fock bereits zwei weitere Gerichtsprozesse gegen den Erfinder.
Mit Bartenbach, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, der mit zahlreichen Fachveröffentlichungen und führenden Kommentaren zum Arbeitnehmererfindungsrecht glänzt, tauchten bei VW plötzlich nach über sechs Jahren angebliche Miterfinder auf. Damit sollten Sprengers Ansprüche minimiert - oder besser gleich vernichtet - werden. In den Prozessen kam indes zum Ausdruck, es sei völlig unwahrscheinlich, dass bei VW mehrere Personen fast gleichzeitig eine "Art Pfingsterlebnis" gehabt hätten, bei dem sie zu der Erkenntnis gelangten, vor über sechs Jahren etwas erfunden und dies dummerweise nicht erkannt zu haben.
Zudem liegen dem Gericht zwei widersprüchlich lautende Eidesstattliche Versicherungen eines Kasseler VW-Mitarbeiters vor. Dieser war im Prozess als angeblicher Mit-Erfinder von VW, Bartenbach und Fock scheinbar "hervorgetreten worden". Drei Tage nach seiner Unterschrift auf einer Erfindungsmeldung wurde der VW-Mitarbeiter zum Unterabteilungsleiter befördert. Dies dürfte demnächst sicherlich die Staatsanwälte beschäftigen.
In dem jetzigen, dem 4. Prozess definierte das Gericht die Vergütung zu einer von Sprengers Erfindungen. Das Gericht legte umgerechnet 1,44 Euro pro Getriebe fest. Mittlerweile hat VW über 1 Million Getriebe mit dieser und den vielen anderen Sprenger-Verfahren produziert und jährlich kommen über 300.000 Getriebe hinzu.
Volkswagen hatte seinerzeit die Vergütung selbst berechnet und festgesetzt. VW wollte Sprenger mit einer Einmal-Vergütungs-Abfindung für das Patent von sage und schreibe 203,00 Euro abspeisen!
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