15.08.2008 - 15:42 Uhr

Zur Verurteilung der Eltern des verhungerten Florian wegen Totschlags:

Pressemitteilung von Deutsche Kinderhilfe e. V.

Zur Verurteilung der Eltern des verhungerten Florian wegen Totschlags:
Zur Verurteilung der Eltern des verhungerten Florian wegen Totschlags:
Totschlag, kein Mord! Der nach Gutachteraussagen äußerst schmerzhafte und qualvolle Tod des kleinen Florian wird von der Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder nur als Totschlag bewertet: Die 20-jährige Mutter wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt, der 21-jährige Vater erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Dies ist nicht nur für diese Tat unfassbar, es sendet auch ein fatales Signal an die Öffentlich-keit und schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft muss in die Revision gehen, es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dieses Ur-teil aufhebt! Das Verhungernlassen eines Kindes kann nur als grausame Tötungs-handlung und damit als Mord bewertet werden. Das Urteil fügt sich in eine traurige Reihe von nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen, etwa das gegen den Ziehvater Kevins wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder die Aufhebung des Mordurteils gegen die Eltern von Dennis in Cottbus, die ihren Sohn ebenfalls verhungern ließen.

Offenkundig aufgrund des gestiegenen Medieninteresses kündigte gestern der Oberbürger-meister Frankfurts, Herr Patzelt, eine lückenlose Untersuchung der Umstände an.

Die Deutsche Kinderhilfe stellte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles öf-fentlich die Fragen nach Ungereimtheiten auf Behördenseite - eine unabhängige Unter-suchung wie nach dem Tode Kevins oder Lea-Sophies gab es aber bis heute nicht. Han-delte es sich im Fall des kleinen Florian um einen tragischen unvermeidbaren Einzelfall oder zeigt sich hier, dass das Jugendhilfesystem in Frankfurt/Oder nicht funktioniert? Vieles spricht nach wie vor dafür, dass Letzteres der Fall ist.

Die Mutter wurde vom zuständigen Jugendamt nur bis zum 18. Lebensjahr betreut - wa-rum nicht bis zum 21. Lebensjahr, wie es das KJHG vorsieht? Spielten Kostengründe eine Rolle? Sie lebte in schwierigen familiären Verhältnissen, in einer Atmosphäre stän-diger Kindeswohlgefährdung, hatte eigene Probleme. Es gab unterschiedliche Interventi-onen und Heimaufenthalte. Die geschilderten Lebensumstände überforderter Mütter, die ihre Kinder vernachlässigt oder gar getötet haben, legen dringend den Schluss nahe, dass bei diesen Frauen, insbesondere wenn sie selbst Mutter werden, massive Probleme auftreten und eine Überforderung nahezu indiziert ist. Das Jugendamt konstatierte je-doch, dass die Mutter nicht bekannt sei, weil sie als Mutter noch kein "Fall" war, sondern nur als Kind. Dies ist exemplarisch für die Jugendhilfe im Jahr 2008. Die eklatanten

Schwächen in der Arbeitsweise von Jugendämtern werden am Beispiel Frankfurt/Oder exemplarisch deutlich: Bestehende Erkenntnisse werden nicht genutzt.

Klare Risikoindikatoren liegen vor, aber die Stelle, die für die über 12-Jährigen zuständig ist, kommuniziert nicht mit dem Bereich, der für junge Mütter zuständig ist. Bereits mit der Geburt hätte das Jugendhilfesystem greifen müssen. Ein Abgleich mit den bestehenden Akten hätte ausgereicht um eine Familienhilfe zwingend zu bewilligen.

Es wird viel von Vernetzung gesprochen. Trotz Kevin im Jahr 2006 und der vielen Fälle des Jahres 2007 wird sie aber dort, wo sie am sinnvollsten ist - beginnend in der Geburtsklinik -, noch immer nicht praktiziert.

Dies verdeutlicht, dass es nicht immer nur um Geld, sondern um Qualität geht. Es ist für ein Jugendamt auch in Zeiten knapper Kassen möglich, in Kooperation mit den Geburts-kliniken jede Mutter, insbesondere wenn erkennbare Risikofaktoren bestehen, in der Kli-nik aufzusuchen und den Hilfebedarf abzuklären. In Kommunen wie Gütersloh oder Düs-seldorf ist dies Standard. Die Nichtteilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zum Anlass zu nehmen, das Jugendamt zu informieren, ist eine wichtige Maßnahme. Bislang ist nicht bekannt, ob Florian an den Untersuchungen teilgenommen hat, es spricht viel dafür, dass dies nicht geschehen ist.

Florian könnte mit großer Wahrscheinlichkeit noch leben, wenn die seit Jahren bekann-ten Defizite in der Jugendhilfe auch in Frankfurt/Oder konsequent angegangen worden wären. Immer noch sterben im Schnitt drei Kinder pro Woche an den Folgen von Gewalt und Misshandlung.

"Wir verlieren weiter wertvolle Zeit und weitere Kinder, wenn die Jugendämter und freien Jugendhilfeträger vor Ort nicht endlich beginnen, konsequent alle potentiel-len Risikofamilien, die wie hier in aller Regel bekannt sind, mit den entsprechenden Hilfsangeboten zu versorgen", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Weitere Informationen:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
presse@kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de


Deutsche Kinderhilfe e. V.
Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
(Deutschland)
Telefon: 03024942940
Ansprechpartner: Julia Gliszewska

Pressekontakt:
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10117 Berlin

Unternehmensprofil:
Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!

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