12.09.2008 - 16:24 Uhr

Immobilien-Kaufverträge - auf den Inhalt kommt es an …

Pressemitteilung von ImmoVerlag

Immobilien-Kaufverträge - auf den Inhalt kommt es an …
Immobilien-Kaufverträge - auf den Inhalt kommt es an …
Wer heute eine Immobilie kauft oder verkauft, der tut dies häufig sehr blauäugig und vertraut darauf, dass der zur Neutralität verpflichtete Notar es schon richten und niemand übervorteilt wird, doch weit gefehlt.

Dass es in der Praxis ganz anders aussieht, darauf verweist der ImmoVerlag, Grömitz, der dieser Illusion mit dem soeben veröffentlichten Ratgeber »Immobilienkaufverträge - Was Käufer und Verkäufer wissen sollten« (ISBN 978-3000252396) entgegenwirken will.

Der Verleger und Autor verschiedener Immobilienratgeber, Stephan Probst, zur Problematik von Immobilienkaufverträgen: "Der Notar erforscht zwar die Willen von Käufern und Verkäufern, er ist jedoch kein Schiedsrichter, der Sachverhalte bewertet, sondern er erklärt lediglich parteilos unvorteilhafte Vertragsklauseln. Es gilt für jede Partei, selbst die Gefahren zu erkennen und Fehler zu vermeiden. Dies setzt zunächst voraus, dass Vertragsinhalte tatsächlich verstanden und nicht nur als gegeben hingenommen werden.

Verstehen sollten die Parteien auch, so der Branchenkenner, was die jeweiligen Zahlungsvereinbarungen bedeuten, welche Sicherheiten sie bieten und wie sich Käufer und Verkäufer vor unlauteren Absichten der Gegenpartei schützen können. Wann ist eine Übergabe sinnvoll und wie kann überhaupt sichergestellt werden, dass der Verkäufer den Verkaufsgegenstand nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises dann auch tatsächlich übergibt oder übergeben kann. Liegen möglicherweise Altlasten oder irgendwelche unbekannten Beschränkungen oder anderweitige Nutzungsrechte vor? Und schließlich sollten die Parteien wissen, welche Vereinbarungen oder Absprachen überhaupt beurkundungspflichtig sind, denn eine ganze Reihe von so genannten "Nebenabreden" werden in vielen Fällen schon allein aus Unkenntnis verschwiegen, was späterhin nicht selten zu Vertragsanfechtungen führt.

Dies alles sind Dinge, die die Parteien wissen sollten, bevor es an die Vertragsunterzeichnung geht, erklärt Probst, denn selbst wenn ein Makler im Rahmen seiner Möglichkeiten den Parteien beratend zur Seite steht, ist er noch lange nicht in der Verantwortung und/oder Haftung. Viele tun zwar ihr Möglichstes, aber das allein kann im Zweifel nicht vor Schaden bewahren, denn dass abschließende Risiko verbleibt immer bei den Parteien.


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Unser Ziel ist der vollkommene, aufgeklärte Immobilienmarkt

Immobilien sind, wie der Name schon sagt, immobil, das heißt unbeweglich und genau so stellt sich bisweilen der Markt für Immobilien dar: unbeweglich.

Dies heißt zwar nicht zwangsweise, dass sich hier gar nichts bewegt, nichts vermittelt, gehandelt, gekauft, gemietet, vermietet oder verkauft wird, aber dass das Immobiliengeschäft in seiner Methodik seit Jahrzehnten unbeweglich geblieben ist und sie in vielen Bereichen der Erneuerung bedarf.

Diesem Themenkomplex, der Gangbarmachung des Immobilienmarktes, haben wir uns als Verlag u.a. verschrieben und entwickeln hierfür neue Methoden.

Ein weiteres Anliegen von uns, ist die Verbraucherinformation. Was passiert am Immobilienmarkt, welche Entwicklungen gibt es und welche Lösungsansätze gibt es bei privaten Immobiliengeschäften. Wir fordern und sorgen für mehr Transparenz am Immobilienmarkt, zum Beispiel mit vote one's fair, unserer Initiative für mehr Markttransparenz.

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