Tricksereien mit Arzneimittelpackungen beenden / AOK begrüßt Pläne der Bundesregierung für neue Packungsgrößenverordnung
Pressemitteilung von news aktuell GmbH
"Die AOK begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung unmissverständlich regelt, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen", sagt Hermann. "So herrscht abschließend Klarheit für alle Beteiligten und so werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet."
Bislang dürfen Pharmaunternehmen Arzneimittelpackungen mit beliebigem Inhalt anbieten, solange sie bestimmte Höchstmengen einhalten. Dies führt zu teils exotischen Stückzahlen. "Die Hersteller wollen verhindern, dass ihr Präparat in der Apotheke gegen eine geringfügig abweichende Packung ausgetauscht werden kann", erläutert Hermann den Hintergrund der Strategie. "Angefangen hat es mit den Anbietern von Originalpräparaten, die ihr Medikament nach Ablauf des Patentschutzes gegen den Austausch durch ein Nachahmerpräparat schützen wollten."
Nach der Einführung der Arzneimittelrabattverträge für Generika seien die Anbieter von Nachahmerprodukten diesem schlechten Beispiel gefolgt, um den Austausch gegen die Produkte der Rabattvertragspartner der Kassen zu umgehen. Hermann: "Das verunsichert die Ärzte beim Verschreiben und führt immer wieder zu erheblichen Problemen in den Apotheken. Das Erfolgsmodell Arzneimittelrabattverträge wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Die Solidargemeinschaft der Kassen muss mehr Geld für Arzneimittel ausgeben als nötig, und nicht zuletzt werden insbesondere die kleineren und mittelständischen Vertragspartner der Krankenkassen wirtschaftlich weiter an den Rand gedrängt."
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