29.07.2010 - 19:32 Uhr

RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: Arbeitszimmer-Urteil

Pressemitteilung von news aktuell GmbH

Heidelberg (ots) - Wie lange will sich der Gesetzgeber, der in seinen ministeriellen Denk-Tanks ganze Kompanien von Juristen beschäftigt, noch zum Watschenmann der Karlsruher Verfassungshüter machen? Oder gilt für den Gesetzgeber bei seinen Versuchen, Ausgaben oder Bürgerrechte in den Griff zu bekommen, das Prinzip: Versuch und Irrtum? Damit würde allerdings dem Wähler ein übles Zeugnis ausgestellt - er würde nämlich bis zum Beweis des Gegenteils einfach immer für dumm verkauft. Aber es gibt noch Richter in Karlsruhe, um dieses geflügelte Wort zu gebrauchen. Sie haben in jüngster Zeit die Pendlerpauschale und die Vorratsdatenspeicherung gekippt, aber auch die Hartz IV-Sätze korrigiert. Das Arbeitszimmer-Urteil ist nur eine weitere Klatsche in einer langen Reihe, die unendlich viel überflüssigen Aufwand bei Steuerzahlern und Finanzämtern produziert. Und die Politik zeigt sich nicht nur beratungsresistent, was ein einfacheres Steuersystem angeht, sondern auch ausgesprochen borniert, wenn das Finanzministerium jetzt die Devise ausgibt, nur wirksam angefochtene Bescheide zu korrigieren. Den Rechtsbruch hat schließlich der Gesetzgeber begangen. Das hat er seit gestern schriftlich.

Pressekontakt: Rhein-Neckar-Zeitung Manfred Fritz Telefon: +49 (06221) 519-0


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