06.02.2009 - 10:33 Uhr

Norbert Denef will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen

Pressemitteilung von Pressebüro Nord

Norbert Denef will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen
Norbert Denef will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen
Mit der Petition wollte Norbert Denef erreichen, dass die Verjährungsfristen bei "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" im Zivilrecht abgeschafft werden.

Denefs Petition fand unter den Volksvertretern keine Zustimmung. Sein Antrag wurde am 04.12.2008 vom Ausschuss (BT-Drucksache 16/11092) abgelehnt.

Norbert Denef will die Ablehnung nicht akzeptieren und beabsichtigt nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.

Denef: 'Ich fühle mich verpflichtet an diesem Ziel weiter zu arbeiten, denn es hängt für unzählige Opfer und deren Umfeld alles von der Abschaffung der Verjährungsfrist ab.' Weiter sagt er:

... Die Ablehnung der Petition verstößt aus meiner Sicht gegen die Menschenrechte. ... Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht:

Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Die zitierten Grundrechte schließen nicht aus, dass die Verjährungsfrist für Straftaten in Bezug auf sexualisierte Gewalt aufgehoben werden kann.

Dagegen ist die bestehende Verjährungsfrist angesichts der desolaten und desaströsen Lebenslage der Opfer ein Versagen des Gesetzgebers gegenüber den Grundrechten, sie ist ein gesellschaftlicher Skandal, dem die Gesellschaft durch ihr Aufbegehren entgegenwirken kann.

Das Versprechen, das den Menschen durch die Grundrechte gegeben wird, ist eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die gegenwärtige Gesetzeslage zu korrigieren und die Verjährungsfrist bei sexualisierter Gewalt abzuschaffen.'

Um die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen zu können, benötigt Denef anwaltliche Hilfe und bittet um Fördermittel dafür.

Weitere Infos auf der Webseite von Norbert Denef.

* Buchinhalt:
Norbert Denef wurde als Kind über 8 Jahre lang von einem Pfarrer und einem Kirchenangestellten sexuell missbraucht. Dieser Seelenmord, wie er es selbst nennt, ließ ihn später in schwere Depressionen fallen.

Nach 35 Jahren brach er sein Schweigen und erhielt von der katholischen Kirche als erstes bekanntes Missbrauchsopfer in Deutschland eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro, unter einer Bedingung: Er sollte sich verpflichten, über den Missbrauch weiter zu schweigen, so wie er jahrelang geschwiegen hatte, aus Angst, Scham und Schuldgefühl.

Doch Norbert Denef hielt sich nicht daran und machte seinen Fall in den Medien bekannt. Sein Buch ist Zeugnis vom Leidensweg eines Menschen, der sexuell missbraucht wurde. Es zeigt, wie zerstörerisch sexueller Missbrauch auf das gesamte weitere Leben eines Opfers einwirkt.

Wie Umwelt und Familie auf seine Offenbarung reagierten und wie die katholische Kirche mit seinem Problem umging. Mit großem Engagement sensibilisiert Norbert Denef die Gesellschaft zu diesem Thema und motiviert Betroffene, ihr Schweigen zu brechen.


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