FBDi arbeitet an Traceability Leitfaden für gesamte Lieferkette
Pressemitteilung von Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
"Als Vertretung der Distributoren betrachten wir diese Chance eines gemeinsamen Vorschlags zur Regelung der Traceability als Meilenstein", erläutert Jens Dorwarth, "denn die neue Definition soll als genereller Leitfaden über die gesamte Lieferkette gelten. Wir möchten einen gemeinsamen Mindeststandard schaffen, um redundante Arbeitsschritte zu vermeiden und vor allem, um die Verantwortlichkeiten genau festzulegen." Unbedingt wichtig und sinnvoll in diesem Zusammenhang ist für den FBDi die Trennung zwischen interner und externer Rückverfolgbarkeit, um im Ernstfall zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu unterscheiden. Daher wird der FBDi einen, den Leitfaden des ZVEI ergänzenden, Leitfaden für die Distribution erstellen, der die Thematik Traceability und deren Anforderungen an die Distribution im Besonderen beleuchtet, aber keinesfalls als Parallelwerk zum ZVEI Leitfaden zu sehen ist.
Der Vorschlag zur Neudefinition lautet: ‚Traceability ermöglicht die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Erzeugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.’ Zur Trennung in interne und externe Traceability, sowie zur damit verbundenen Informationsübermittlung sind bestimmte Kriterien noch zu definieren, wie Lieferantenkennung, Herstellerkennung, Materialidentifikation sowie Chargen- und/oder Individuumkennung. In diesem Zusammenhang sieht der FBDi die Regelung ‚one step forward - one step backward’ als maßgeblich, also die Definition der gesetzlichen Vorwärtsverfolgung und die Rückverfolgbarkeit als Risikobewertung ohne Know-How-Transfer. Auch die Trennung zwischen Produkt- und Prozess-Traceability soll bleiben.
Neben der Definition per se umfasst der Vorschlag ebenso die eindeutige Identifikation, die Information darüber liefern soll, wer welche Ware von wem erhalten hat. Diese Definition der möglichen und machbaren Labels, deren Inhalte sowie realistische Gestaltungsmöglichkeiten sind Inhalt der Sitzungen des AK Traceability des FBDi. Denn die Anforderungen an die Traceability gestalten sich je nach Branche unterschiedlich. So wäre eine Lösungsvariante beispielsweise ein 4-Level-Mat-Label, das über die Distribution genutzt wird. Hier sieht der FBDi die Konzentration auf die Minimalspezifikation als maßgeblich, die Umsetzung selbst soll dann unternehmensspezifisch geregelt werden. Trotz derzeit sehr differierender Anforderungen plant der FBDi, seinen ‚wasserfesten’ Leitfaden noch vor dem Herbst zu präsentieren und damit ein weiteres wichtiges Zeichen für die Verbandsarbeit zu setzen.
Traceability, die Rückverfolgbarkeit von Bauelementen und Komponenten, entspricht der lückenlosen Chargenrückverfolgbarkeit, um im Schadensfall die Kosten in Grenzen zu halten. Zur zweifelsfreien Identifikation der Komponenten ist die exakte Rückverfolgbarkeit unumgänglich, die Auskunft über Herkunft und weiteren Verlauf der Bauteile gibt.
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
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Über den FBDI e. V. (www.fbdi.de
)Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Neufahrn bei Freising ist seit 2004 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und umfasst derzeit (Stand Januar 2009) 24 namhafte Bauelemente-Distributoren als Mitglieder. Damit repräsentiert der FBDI einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDI Verbandsarbeit. Zu den aktuellen Schlüsselthemen zählen unter anderem die marktgerechte Umsetzung von RoHS, WEEE und REACH. Der FBDi ist Mitglied im Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft.
Die Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2009):
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