11.04.2008 - 17:28 Uhr

Vermietern wird Umsatzsteuer für Erhaltung erstattet

Pressemitteilung von HausverwalterSuche.de - S. Wimmer Internetdienste

Nach einem neuen Urteil können sich Besitzer vermieteter Immobilien vom Finanzamt die volle Umsatzsteuer für Erhaltungsmaßnahmen erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Erhaltungsmaßnahmen und nicht um Anschaffungskosten handelt, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Außerdem muss sich die Baumaßnahme auf einen steuerpflichtig vermieteten Teil des Hauses beziehen, heißt es unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München (Az.: V R 43/06).

Üblicherweise erstatten die Finanzämter die Umsatzsteuer nur anteilig - im Verhältnis des vermieteten Teils zur Gesamtfläche. Dieser Praxis widersprach das Gericht: Renovierungen oder Reparaturen dürfen konkret der entsprechend renovierten Gebäudeeinheit zugeordnet werden - die Vorsteuer ist darauf bezogen also komplett zu erstatten. Der Steuerzahlerbund weist darauf hin, dass ein anderslautender Erlass des Bundesministeriums der Finanzen in solchen Fällen nicht greift - gegen entsprechende Umsatzsteuerbescheide sollten Betroffene Einspruch mit Verweis auf das Urteil einlegen.

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Quelle: sueddeutsche.de


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