24.03.2009 - 12:32 Uhr

Köllner im Insolvenzverfahren

Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen

Pressemitteilung von schmallenberg.txt

Beim Bielefelder Insolvenzgericht wurde ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Köllner & Co KG und über das Vermögen ihres persönlich haftenden Gesellschafters Herbert Köllner gestellt. Aktenzeichen 43 IN 1395/08 .

Die Köllner & Co KG hatte sich immer wieder Vorwürfen stellen müssen, ahnungslosen Anlegern völlig überteuerte Schrottimmobilien angoboten und verkauft zu haben - angeblich als Risiko freie Altersvorsorge und Rentenersatz.

Insbesondere Anleger mit niedrigem und mittlerem Einkommen hatten vermeintlich interessante Angebote angenommen und später böse Überraschung erlebt, denn nicht nur die Wertsteigerung des Immobilienwertes ließ auf sich warten, sogar die fest zur Finanzierung eingeplanten Mieteinnahmen blieben aus. Die Objekte befanden sich oft in Vierteln, in denen Wohnungen weder zu verkaufen noch zu vermieten sind. Für den Anleger bedeuteten diese Erkenntnisse Totalausfälle. Statt Hoffnung auf Rente sah man sich nun zur Finanzierung einer Schrott-Immobilie verpflichtet.

Rechtsanwalt Jürgen M. Thiel aus Minden ist vorläufiger Insolvenzverwalter. Geschädigte sollten nach der erfolgreichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens anwaltlich prüfen lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Im Einzelfall sollten Anwälte auch prüfen können, ob Berater in die Verantwortung für eventuellen Schadensersatz genommen werden können.

Mehr Infos auf www.anlegerschutz.tv


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