Vorgetäuschter Eigenbedarf begründet Schadensersatz
Der BGH gab einem Mieter Recht, der wegen einer Eigenbedarfs-Kündigung aus seiner Wohnung ausgezogen war (AZ VIII ZR 231/07 ).
Pressemitteilung von HausverwalterSuche.de - S. Wimmer Internetdienste
Die Mitteilung des BGH dazu:
Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.
Die Klägerin war seit 1977 Mieterin in einem Wohnhaus der Beklagten in Berlin. Aufgrund einer Vereinbarung vom 4. Oktober 2002 zog die Klägerin aus der Wohnung aus, nachdem die Beklagten mehrfach das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt sowie eine Räumungsklage und Schadensersatzforderungen bei nicht rechtzeitiger Räumung angedroht hatten. Unmittelbar nach dem Auszug boten die Beklagten das Haus über einen Makler zum Verkauf an, von dem sie später Abstand nahmen. Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten den Eigenbedarf vorgetäuscht. Sie begehrt mit ihrer Klage die Rückgabe des Mietobjekts, hilfsweise macht sie Schadensersatzansprüche geltend. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.
Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Klägerin führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs hin auszieht, Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung auch dann zustehen, wenn der Eigenbedarf zwar entgegen § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB (§ 564a Abs. 3 BGB aF) nicht im Kündigungsschreiben als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses angegeben und die Kündigung deshalb unwirksam ist, der Vermieter dem Mieter den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und der Mieter keine Veranlassung hatte, die Angaben des Vermieters in Zweifel zu ziehen.
Der Schadensersatzanspruch des Mieters wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Mieter mit dem Vermieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt hat, obwohl er zu diesem Zeitpunkt mangels ordnungsgemäß begründeter Kündigungserklärungen - noch - nicht zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet war. Entscheidend ist nicht, ob der Mieter bereits zur Räumung verpflichtet ist, sondern allein, ob er das Räumungsverlangen materiell für berechtigt halten darf, weil er keinen Anlass hat, an der Richtigkeit der Angaben des Vermieters zu dem geltend gemachten Eigenbedarf zu zweifeln. Auch wenn der Mieter sich unter dem Eindruck des als bestehend angenommenen Eigenbedarfs zu einer einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses bereit findet und das Mietobjekt freigibt, ohne auf die formale Wirksamkeit der Kündigungserklärung des Vermieters abzustellen, räumt er die Mietwohnung nicht aus freien Stücken, sondern in der Vorstellung, dazu jedenfalls materiell verpflichtet zu sein.
Für einen Ausschluss des Schadensersatzanspruchs nach dem Rechtsgedanken des § 254 BGB, wie er von dem Berufungsgericht angenommen wurde, war daher kein Raum. Das Berufungsgericht wird nunmehr zu klären haben, ob der mit der Kündigung geltend gemachte Eigenbedarf der Beklagten - wie von der Klägerin behauptet - vorgetäuscht war.
Urteil vom 8. April 2009 - VIII ZR 231/07
Amtsgericht Schöneberg - Urteil vom 5. Oktober 2006 - 107 C 312/05
Kammergericht Berlin - Urteil vom 18. Juni 2007 - 8 U 188/06
Karlsruhe, den 8. April 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
HausverwalterSuche.de - S. Wimmer Internetdienste
Königsallee 2
41747 Viersen
Telefon: 049 (0)21 62-35 60 88
Pressekontakt:
HausverwalterSuche.de
z. H. Klaus P. Lewohn
S. Wimmer Internetdienste
Königsallee 2
D-41747 Viersen
Tel. 049 - (0)2162-356088
Fax 049 - (0)2162-356089
Unternehmensprofil:
Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, sofort und online konkrete Preisangebote über die zu erwartende Höhe der Kosten für das Verwalterhonorar der entsprechenden Hausverwalter zu erstellen. Die Angebote sind sofort am Bildschirm sichtbar und werden zeitgleich per Email an die Immobilien-Eigentümer gesandt. Dadurch wird der Eigentümer in die Lage versetzt, direkt und bequem Preisvergleiche anzustellen. Er soll die Kosten für seine Verwaltung rechtzeitig kennen und aus verschiedenen Angeboten auswählen können.
Es kann sich dabei entweder um die WEG-Verwaltung (nach dem Wohnungseigentumsgesetz) von Eigentumswohnungen für eine Eigentümergemeinschaft handeln oder auch um die Mietverwaltung für vermietete Häuser mit Wohnungen, Ladenlokalen, Büros etc. HausverwalterSuche.de bietet verschiedene Features; u. a. "On-The-Fly" erstellte und damit stets aktuelle Statistiken und Informationsseiten über das Preisgefüge der Hausverwaltungsbranche auf der Grundlage von mehreren Tausend erstellten Angeboten.
Für Hausverwalter bietet die Teilnahme eine ebenso preiswerte wie effektive Möglichkeit der Neukundenwerbung. Die teilnehmenden Hausverwaltungen erhalten die Kontaktdaten der Interessenten für ihre Akquise. Durch diese Art der Akquisition lässt sich der Verwaltungsbestand einer Hausverwaltung auf innovative Weise ausbauen.
Permanenter Link:
Das könnte Sie auch interessieren:
Pressemitteilungen News-Ticker
-
27.05.2012 - 00:37 - e-motion experts GmbH, 40470 Düsseldorf
e-motion eBike Pendlerstudie für Unternehmen

-
26.05.2012 - 23:42 - Mein Bau - Das Onlinemagazin, A-6833 Klaus in Vorarlberg
Dächer aus Metall Renaissance und Nachhaltigkeit

-
26.05.2012 - 22:07 - BERLINER MORGENPOST
BERLINER MORGENPOST: Regieren bedeutet Kompromisse - Leitartikel von Hajo Schumacher

-
26.05.2012 - 20:10 - Oberstdorf Event GmbH, 87538 Fischen
Das 4-Sterne Hotel Oberstdorf im Allgäu feiert 10-jähriges Jubiläum!

-
26.05.2012 - 19:54 - DEMOS Wohnbaugesellschaft GmbH, 80337 München
www.demos.de: Lukrative Immobilien in München und Umgebung für mehr Wohnqualität

-
26.05.2012 - 18:04 - Schluga Camping Welt, 9620 Hermagor-Pressegger See
Campen: Programm inklusive
In der Schluga Camping Welt in Kärntens Süden

-
26.05.2012 - 16:43 - Knieper Projektmanagement, 53113 Bonn
Aufsteller mit Informationsflyer zum Thema Zahnunfall und Zahnrettungsbox zur Auslage in Zahnarztpraxen, Apotheken, etc. jetzt NEU bei Zahnrettungsbox.com erhältlich

-
26.05.2012 - 16:12 - Communication Office Düsseldorf, 40239 Düsseldorf
Komplexität als Chance

-
26.05.2012 - 15:48 - Creditum.eu, SW1E 5RS London, Greater London
http://creditum.eu : Kredit auch in schwierigen Fällen möglich

-
26.05.2012 - 15:40 - change.project gmbh, 70563 Stuttgart
Zufriedene Kunden? Ja bitte!






















