07.05.2009 - 14:34 Uhr

Volksbund fordert Ehrengräber für gefallene Bundeswehrsoldaten

Änderung des Gräbergesetzes notwendig: 25 Jahre Totenruhe sind nicht genug

Pressemitteilung von Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Volksbundpräsident Reinhard Führer
Volksbundpräsident Reinhard Führer
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge fordert angesichts der jüngsten Todesopfer in Afghanistan eine Änderung des Gräbergesetzes. „Wir sind es den Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan für Deutschland ihr Leben ließen, schuldig, dass sie ein dauerhaftes Ruherecht bekommen“, erklärt Volksbundpräsident Reinhard Führer anlässlich der 64. Wiederkehr des Endes des 2. Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945. „In diesen Friedenseinsätzen unter kriegerischen Bedingungen kann es nicht sein, dass wir den Tod eines Soldaten zu einem `Berufsunfall` herabsetzen.“

Das Ende des 2. Weltkrieges mit über 55 Millionen Toten weltweit sollte nicht vergessen lassen, dass immer noch jeden Tag Menschen in kriegerischen Konflikten ums Leben kommen. Über 30 deutsche Soldaten sind bislang in Afghanistan im Einsatz gefallen. Im Gegensatz zu ihren Vätern und Großvätern, die für ein verbrecherisches Regime in den Krieg ziehen mussten, ist die Bundeswehr im Auftrag des Bundestages und der UNO im Einsatz.
Doch während die Gefallenen der Weltkriege nach internationalem Recht ein dauerhaftes Ruherecht haben und die Gräber über die Landesgrenzen hinaus noch heute vom Volksbund gepflegt werden, kommt dieser letzte Dienst den gefallenen Bundeswehrangehörigen nicht zu.

Bei dem dauerhaften Ruherecht übernimmt der Staat für immer alle Verpflichtungen, die bei der Grabpflege anfallen. Bisher werden die in Friedenseinsätzen Gefallenen überführt und auf Kosten der Bundeswehr beerdigt, für die Grabpflege sind jedoch nur die Angehörigen zuständig.

„Selbstverständlich hat die Familie das Recht zu entscheiden, wo die Gefallenen beerdigt werden sollen und selbstverständlich hat sie das Vorrecht, sich um das Grab zu kümmern. Falls die Familie dazu jedoch nicht in der Lage ist, hat der Staat die Pflicht ein dauerhaftes Ruherecht sicherzustellen!“, so der Volksbundpräsident.


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Christoph Blase (Volksbund)
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