28.05.2009 - 08:46 Uhr

Vermieterwechsel: Kaution nicht immer sicher!

Schiefgelaufen: Nicht immer kann ein Ex-Mieter seine Mietkaution zurückfordern. Zieht er aus, bevor der neue Vermieter Eigentümer wird und der alte ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an sein Geld.

Pressemitteilung von Immowelt AG

Schiefgelaufen: Nicht immer kann ein Ex-Mieter seine Mietkaution zurückfordern. Zieht er aus, bevor der neue Vermieter Eigentümer wird und der alte ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an sein Geld.

Alter Vermieter pleite, neuer Vermieter zahlungsunwillig: Mit dieser unschönen Situation sah sich der Ex-Mieter einer Wohnung konfrontiert, als er seine Mietkaution zurückverlangte. Doch seine Klage, die nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de sogar das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof, beschäftigte, blieb ohne Erfolg (Az.: VIII ZR 219/06).

Üblicherweise tritt zwar der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten eines Mietverhältnisses ein. Dies betrifft auch die Kaution. Der neue Vermieter muss diese ausziehenden Mietern zurückerstatten. Und das selbst dann, wenn er sie nicht vom alten Eigentümer erhielt. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Diese Verpflichtung hat der neue Hausbesitzer nur dann, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch bestand, so Immowelt.de.

Im konkreten Fall zog der Ex-Mieter aber schon kurz vor dem Eigentümerwechsel aus der zuvor zwangsverwalteten Wohnung. Das Gesetz sehe es in einem solchen Fall nicht vor, dass einem Mieter ein zusätzlicher Schuldner für die Rückzahlung der Kaution verschafft wird. Der Ex-Mieter hätte sich vor den wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines insolventen Alt-Vermieters schützen können, indem er darauf bestanden hätte, dass die Kaution getrennt von dessen Vermögen angelegt wird. Darauf hat er einen gesetzlichen Anspruch. In diesem Falle hätte er jetzt problemlos Zugriff auf sein Geld. Mieter sollten deshalb schon bei Mietbeginn darauf bestehen, dass der Vermieter diese gesetzliche Vorgabe einhält und dies gegebenenfalls auch überprüfen, rät Immowelt.de.


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