04.06.2008 - 12:34 Uhr

Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein

Pressemitteilung von iclear

Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein
Vorsicht Produktabbildungen: Abweichungen von der Ware müssen grundsätzlich gekennzeichnet sein
Mannheim. Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.

In seinem Urteil vom 23. Oktober 2007 bezieht das Landgericht Hannover unter dem Aktenzeichen: 32 O 67/07 hierzu Stellung: Weicht die bildliche Darstellung nur minimal vom angebotenen Produkt ab, reicht ein kurzer Hinweis dazu in der Artikelbeschreibung aus. Hier ist etwa ein Satz wie "Die abgebildeten Produktfotos können geringfügig von der konkreten Ware abweichen" denkbar. Bei Abweichungen größerer Art allerdings muss der betreffende Hinweis deutlicher gestaltet sein. Wie solch ein "deutlicher Hinweis" in der Praxis auszusehen hat, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab und ist nicht pauschal zu klären.

Fest steht: Jede Darstellungsabweichung muss grundsätzlich immer gekennzeichnet werden, erklärt dazu Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter
www.iclear.de/index.php?id=208&L=0.

Weiterführende Informationen, Gesetzestexte oder, soweit schon vorliegend, Urteile im Volltext finden sich unter www.rechtssicher.info.


iclear
M2,17
68161 Mannheim
Telefon: 07127 57 07 10
Ansprechpartner: Herbert Grab

Homepage: www.iclear.de

Pressekontakt:
Michael Sittek
Geschäftsführer
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Tel.: +49 (0)621 / 1234 69-60
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Mail: presse@iclear.de
Web: www.iclear.de

Herbert Grab
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D-72124 Pliezhausen
Tel.: +49 (0)7127 / 57 07 10
Mail: h.grab@iclear.de

Unternehmensprofil:
iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen.

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