Anlagenhersteller GROB Mindelheim scheitert vor Bundespatentgericht
Erfinder Holger Sprenger verteidigt Volkswagen Patent
Pressemitteilung von CLEANSTATE e.V.
Bezeichnenderweise griffen die Anlagenhersteller Schutzrechte von Anlagen und Vorrichtungen an, die sie selbst nach technischen Vorgaben von Volkswagen (Erfinder Holger Sprenger) angefertigt und an das VW Werk Kassel geliefert hatten.
Mit Urteil des 1. Senats des Bundespatentgerichtes endete und scheiterte nun der Versuch der GROB Werke GmbH & Co.KG aus Mindelheim / Allgäu das Patent DE 103 42 675 mit einer Nichtigkeitsklage zu Fall zu bringen.
Mit dem Urteil und einer Leitsatzentscheidung (1 NI 23/07), die seit dem 8. September 2009 in den Eilunterrichtungen des Bundespatentgerichts veröffentlicht ist, wurde die Klage der GROB Werke Mindelheim abgewiesen.
Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Erfinder und ehemalige VW Manager Holger Sprenger aus Espenau die Erfindung als passiv legitimierter Prozessstandschafter selbst und auf eigene Kosten verteidigte. Dies ausgerechnet für seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Volkswagen AG, die bei diesem Prozess auffallend untätig blieb. Letztlich konnte der Erfinder den Angriff der Firma GROB erfolgreich abwehren und damit seine Erfindung und ein Patent der Volkswagen AG aufrechterhalten.
Der 1. Senat des BPatG hat mit seiner Leitsatzentscheidung nun eine Rechtsunsicherheit in diesem Bereich in wünschenswerter Klarheit beseitigt. Dies wird für viele Erfinder und Patentanmelder, deren Schutzrechte und Erfindungen angegriffen werden, zukünftig von großer Bedeutung sein.
Nach diesem eindeutigen Urteil des 1. Senats zog der Allgäuer Anlagenhersteller GROB sämtliche Angriffs- und Rechtsmittel gegen weitere Erfindungen von Holger Sprenger, die ebenfalls angegriffen wurden und gleichfalls von Volkswagen in der Produktion der DSG-Getriebe genutzt werden, zurück.
Auch der Anlagenhersteller KUKA Systems GmbH ehemals LSW Maschinenfabrik aus Bremen und ein weiterer Angreifer haben mittlerweile ihre Löschungsanträge gegen das Patent DE 103 42 629 einer Messvorrichtung (von der Volkswagen AG mehrfach benutzt) zurückgenommen.
Im Zusammenhang mit diesen Angriffen ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits gegen Verantwortliche und Mitarbeiter eines der Anlagenlieferanten u.a. wegen des Verdachts von Falschangaben und Verstoßes gegen das Patentgesetz.
Link zum Urteil des Bundespatentgericht:
www.cleanstate.de/Urteil_BPatG_GROB_Mindelheim_vs_Holger_Sprenger.html

Link zum Leitsatz und Eilunterrichtung des Bundespatentgerichts:
www.bundespatentgericht.de/bpatg/leitsaetze/nichtigkeit/01023_07.pdf

Quelle und Seiteninformation
URL der Pressemitteilung:
www.cleanstate.de/Pressemitteilung_14_09_2009.html

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