08.10.2009 - 09:25 Uhr

Mieter-Fehler: Die drei Todsünden

Es gibt ein paar Dinge, die Mieter unbedingt unterlassen sollten, wenn sie Ärger vermeiden wollen. Das Immobilienportal Immowelt.de nennt die drei schlimmsten Mieter-Todsünden.

Pressemitteilung von Immowelt AG

Sündenfall Nummer 1: Mietrückstände
Laut Gesetz ist eine fristlose Kündigung dann gerechtfertigt, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten mit insgesamt mehr als einer Monatsmiete in Verzug gerät oder wenn sich über einen längeren Zeitraum Rückstände von zwei oder mehr Monatsmieten ansammeln. Eine fristlose Kündigung kann – so nennen es Juristen – geheilt werden, wenn der Mieter die komplette rückständige Miete ausgleicht. Hat der Vermieter gleichzeitig mit der fristlosen zusätzlich auch hilfsweise die fristgerechte Kündung ausgesprochen, so kann diese allerdings wirksam bleiben – zumindest dann, wenn der Mieter den Rückstand selbst verschuldet hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 6/04). Deshalb gilt: Besser keine Mietrückstände auflaufen lassen.

Sündenfall Nummer 2: Wegen Streit Betriebskosten-Vorauszahlungen nicht zahlen
Wer die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten nicht zahlt, weil er glaubt, der Vermieter rechne nicht richtig ab, riskiert die fristlose Kündigung. Stellt sich heraus, dass er das Geld zu Unrecht zurückbehalten hat und beträgt der Rückstand deshalb zwei oder mehr Monatsmieten, kann der Vermieter kündigen. Das gilt selbst dann, wenn ein Mieterverein dem Mieter – fälschlicherweise – geraten hatte, die Zahlungen zurückzuhalten, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der BGH (Az.: VIII ZR 102/06).

Sündenfall Nummer 3: Keine Schönheitsrenovierungen erledigen
Oft wird fälschlicherweise behauptet, es gebe eine neue Gesetzeslage, wonach Mieter nicht mehr für die Malerarbeiten in der Wohnung zuständig seien. Dies ist falsch! Der BGH hatte allerdings in mehreren Urteilen entschieden, dass bestimmte Renovierungsklauseln ungültig sind mit der Folge, dass in solchen Fällen der Mieter nicht malern muss. Ist die Klausel im Mietvertrag jedoch wirksam, so muss der Mieter die Arbeiten erledigen. Tut er es trotzdem nicht, kann es teuer für ihn werden, denn der Vermieter kann ihm die Kosten auferlegen.


Immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg
(Deutschland)
Telefon: 0911/520 25-462
Ansprechpartner: Barbara Schmid

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15


Unternehmensprofil:

Über Immowelt.de: Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 58 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte Makler 2000, estatePro und Immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de.

Permanenter Link:

Vorherige Pressemitteilung Nächste Pressemitteilung

Das könnte Sie auch interessieren:

Pressemitteilungen News-Ticker

Weitere Pressemitteilungen »