16.07.2008 - 10:55 Uhr

Beinahe-Absturz bei Flugreise rechtfertigt hohe Preisminderung

Pressemitteilung von HausverwalterSuche.de - S. Wimmer Internetdienste

Reisenden steht bei einem Beinahe-Absturz eine höhere Preisminderung zu
Reisenden steht bei einem Beinahe-Absturz eine höhere Preisminderung zu
Karlsruhe. Auf dem Rückflug von Antalya (Türkeit) nach Köln/Bonn kam es zu einem Beinahe-Absturz. Der Reisende und seine Frau standen Todesängste aus und wollten den Preis für die Reise vom Veranstalter erstattet haben. Das Landgericht Duisburg gestand eine Minderung um 280 Euro zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil bei besonderer Schwere eine Minderung gerechtfertigt sein kann, die nicht auf die Dauer des Ereignisses beschränkt ist (AZ X ZR 93/07).

Der Erholungseffekt der Urlaubsreise war dahin, meinte der klagende Urlauber, der zusammen mit seiner Frau auf dem Rückflug einem Beinahe-Absturz ausgesetzt war. Die beiden erlitten Todesängste. Der BGH gab ihnen jetzt im Wesentlichen Recht und hob das Urteil auf, nach dem ihnen ein Teilbetrag von 280 Euro erstattet werden sollte. Das Berufungsgericht muss nun neu entscheiden und dabei berücksichtigen, dass ein Ereignis mit derartiger Schwere einen Erstattungsanspruch rechtfertigen kann, der sich nicht mehr an der Dauer des Ereignisses orientiert.

Urteil vom 15. Juli 2008 - X ZR 93/07


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