Steuerberater nagy germuth partners berichten aktuell über Sachbezugsthemen durch gesundheitsfördernde Maßnahmen durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber und Sachbezug?
Pressemitteilung von nagy I germuth I partners Steuerberater
Fraglich war dabei, ob darin ein geldwerter und damit lohnsteuerpflichtiger Vorteil liegt, der den Bediensteten durch die kostenlose Inanspruchnahme der Dienstleistungen erwächst, oder ob es sich gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 um die lohnsteuerfrei Bereitstellung gesundheitsfördernder Maßnahmen durch den Arbeitgeber handelt.
Das Finanzministerium hat aktuell dazu klargestellt, dass wenn vom Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern in eigenen Einrichtungen des Arbeitgebers gesundheitsfördernde Maßnahmen (zB Massagen, Gymnastikkurse uä.) angeboten werden, dieser geldwerte Vorteil in analoger Anwendung von § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 von der Steuer befreit ist. Entscheidend ist dabei, dass der Arbeitgeber die Verfügungsmacht über diese Einrichtung hat. Ebenso befreit wäre auch die langfristige Anmietung (zB jeden Montagnachmittag) einer Sportanlage (zB Fußballplatz, Turnsaal), die allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Gutscheine für Massagen außer Haus oder für den Besuch eines Fitnesscenters sind hingegen nicht steuerbefreit.
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StB/RA Dr. Tibor Nagy hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist. Wir als Steuerberater beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.
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