Firmengründung in der Schweiz
Schweizer AG oder GmbH gründen?
Pressemitteilung von e|m|s Unternehmensberatung Limited & Co. KG
Die verbreitesten von Ausländern gewählten Unternehmenstypen in der Schweiz beinhalten die folgenden:
Die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz
Zur Errichtung einer AG benötigt man ein Mindestkapital von CHF 100.000,- (ca. € 62.000,-). Davon müssen mindestens 20%, aber mindestens CHF 50.000.-, entweder in Form einer Bar- oder einer Sacheinlage bei der Gründung der Gesellschaft sichergestellt sein. Nach erfolgter Gründung (Eintragung im Handelsregister) kann im Sinne der Gesellschaft über das einbezahlte Kapital verfügt werden.
Bei der Gründung seit 1.1.2008 nur noch ein Gesellschafter notwendig. Die Verteilung der Aktien unter den Gesellschaftern ist frei. Bei der Gründung muss ein Verwaltungsrat bestimmt werden. Der Verwaltungsrat kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Mindestens ein Verwaltungsrat oder Direktor muss in der Schweiz wohnhaft sein.
Jede Aktiengesellschaft muss bereits bei der Gründung über eine Revisionsstelle verfügen, falls mehr als zehn Vollzeitstellen vorgesehen sind. Diese Revisionsstelle hat die Jahresrechnung und die zugrundeliegende Buchhaltung mit den entsprechenden Belegen auf Wahrheit und Klarheit zu prüfen.
Die Gründung der Gesellschaft muss öffentlich beurkundet werden. Bis zur Eintragung im Handelsregister ist mit einer Frist von 10 Tagen seit der Gründung zu rechnen.
Die Steuersätze hängen davon ab, wo Sie Ihre Firma gründen; z.B. sind in Zug und Fribourg die Steuersätze einiger Firmen beim Minimum von 8,5% des Nettoprofits angesiedelt. Bei Aktiengesellschaften raten wir Ihnen in Zug zu gründen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Seit der Aktienrechtsreform Anfang der 90er Jahre hat sich die Verbreitung von GmbH’s in der Schweiz enorm erhöht. Die GmbH gilt heute als Alternative zu den verschiedenen Formen von Personengesellschaften. So werden zum Beispiel bereits heute im Verhältnis zu den gesamten Gründungen weniger Einzelfirmen oder Kollektivgesellschaften gegründet.
Zur Errichtung einer GmbH benötigt man ein Mindestkapital von CHF 20.000,- (ca. € 12.500,-). Davon müssen mindestens 100% entweder in Form einer Bar- oder einer Sacheinlage bei der Gründung der Gesellschaft sichergestellt sein. Nach erfolgter Gründung (Eintragung im Handelsregister) kann im Sinne der Gesellschaft über das einbezahlte Kapital verfügt werden.
Bei der Gründung reicht ein Gesellschafter. Die Verteilung der Stammanteile unter den Gesellschaftern ist frei. Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestimmt werden. Der Geschäftsführer muss nicht zwingend Gesellschafter sein. Mindestens ein Geschäftsführer muss in der Schweiz wohnhaft sein. Die GmbH benötigt keine Revisionsstelle, falls nicht mehr als 10 Mitarbeiter vorhanden sind.
Die Gründung der Gesellschaft hat öffentlich beurkundet zu werden und bis zur Eintragung im Handelsregister ist mit einer Frist von 10 Tagen seit der Gründung zu rechnen.
Steuersätze hängen vom Ort ab, an dem Sie entscheiden eine Firma zu gründen, sollte aber normalerweise niedriger als 25% sein.
e|m|s Unternehmensberatung Limited & Co. KG
Käthe-Kollwitz-Str. 60
04109 Leipzig
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