Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Jugendschutz
Solarienverbot für Jugendliche
Pressemitteilung von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Hintergrundinformation:
Umfragen zufolge besucht jede zweite 14-jährige einmal in der Woche ein Sonnenstudio. Dies ist nicht ungefährlich: Die Haut ist in jungen Jahren dünner und damit anfälliger für schädliche Strahlung als bei älteren Menschen. In Solarien ist man der UVA-Strahlung ausgesetzt, die besonders tief eindringt. Dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge existieren in Deutschland ca. 5 000 Sonnenstudios mit ca. 14 Millionen Kunden - darunter bisher viele Minderjährige. Ein Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und Hautkrebs ist inzwischen auch von der WHO anerkannt. Die Anzahl der Hautkrebsfälle nimmt laut Prof. Eggert Stockfleth, Leiter des Hauttumor-Centrums am Universitätsklinikum Charité in Berlin, in Deutschland jedes Jahr um sieben bis zehn Prozent zu - manchmal mit tödlichem Ausgang.
Die Neuregelung: Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung erlassen. Es enthält Vorschriften über die Anwendung von Strahlung im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich. Art. 1 § 4 des Gesetzes untersagt den Betreibern von Solarien und ähnlichen Einrichtungen ausdrücklich, Minderjährige Geräte benutzen zu lassen, in denen sie einer ultravioletten Strahlung ausgesetzt sind. Den zuständigen Behörden wird das Recht auf Kontrolle der Betriebe eingeräumt. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Betriebsuntersagung und eine Geldbuße bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen. Im Solarium bräunen lassen kann sich damit nur noch, wer über 18 Jahre alt ist. Das Solarienverbot für Minderjährige gilt seit 4. August 2009.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I Nr. 49, S. 2433
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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81728 München
(Deutschland)
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Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Pressekontakt:
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