ALAG Liquidationsvorschlag scheitert - Wie geht es weiter?
Pressemitteilung von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Zur Dauer einer möglichen Liquidation teilt die Gesellschaft mit, dass diese alleine vom Einzahlungsverhalten der Anleger abhinge. Je schneller gezahlt werde, desto schneller könnten auch die Schulden bezahlt werden. Eine Schätzung der Dauer der Liquidation sei jedoch nicht möglich. Man munkelt aber, dass noch bei einigen Ratenzahlern Einzahlungsverpflichtungen bis ins Jahr 2020 bestehen. Eine Liquidation würde also womöglich bis über diesen Zeitpunkt hinaus dauern.
Interessant ist auch die Veröffentlichung des Schlussprotokolls der schriftlichen Beschlussfassung, mit der die ALAG schon einmal versucht hat, eine Liquidation der Gesellschaft herbeizuführen. In dem Protokoll vom 14.08.2009 teilt die Gesellschaft nämlich mit, dass von 7.626 stimmberechtigten Gesellschaftern auf die 13.206.911 Stimmen entfielen, insgesamt 5.671.123 Stimmen abgegeben wurden. Die Anzahl der nicht abgegebenen Stimmen in Form von Enthaltungen und ungültigen Stimmen betrug somit 7.535.788 Stimmen.
Interessant ist das Stimmenverhalten der Anleger, da diese nur zu einem Anteil von 35,25 % einer Liquidation der Gesellschaft zugestimmt haben, wogegen eine ablehnende Stimmabgabe in Höhe von 65,75 % erfolgte.
Die erforderliche Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen lag somit in weiter Ferne, weshalb der Liquidationsbeschluss scheiterte.
Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG begrüßen die zahlreiche Teilnahme der Anleger am Abstimmungsverfahren, welche eine Selbstliquidation der Gesellschaft ohne vernünftigen Liquidationsvorschlag verhindert hat. Auch der neue Versuch der ALAG zeigt, dass die Gesellschaft noch immer nicht in der Lage ist, auf die Anleger einzugehen und diesen eine vernünftige Liquidation zum Beispiel über einen anerkannten und mit gutem Ruf versehenen Liquidator vorzuschlagen. Der Vorschlag einen Göttinger Rechtsanwalt in den Beirat der Gesellschaft aufzunehmen, hilft hier nicht viel und dient nicht als vertrauensbildende Maßnahme.
Wieso die Gesellschaft nunmehr überhaupt darauf kommt, dass die Anleger ihr Abstimmungsverhalten ändern, erschließt sich den Rechtsanwälten der ARGE ALAG nicht.
Vielmehr zeigt die erneute Beschlussvorlage über die Liquidation, dass die Gesellschaft wohl nichts verstanden hat und weiterhin ihre Geschicke in die eigenen Hände nehmen will. Die Rechtsanwälte können hier nicht raten, diesem Vorgehen jetzt eine Zustimmung zu erteilen.
In der juristischen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft über ein Ausscheiden der bisherigen Anleger ist leider auch festzustellen, dass die Gesellschaft auf die vorgetragenen Sachverhalte nur unzureichend eingeht und mit Textbausteinen antwortet, die oft nicht auf den vorgetragene Lebenssachverhalt passen.
Die ARGE ALAG hat sich daher entschieden, nunmehr Klagen gegen die ALAG zu erheben, um hier eine rechtliche Klärung der Anlegerrechte vor den zuständigen Gerichten zu erlangen.
Es bleibt daher mit Spannung abzuwarten, wie die Anleger sich nun auf das Angebot der ALAG zur Liquidation stellen werden. Es fragt sich zudem, warum die Gesellschaft noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat.
Tintemann
Rechtsanwalt
11.11.2009
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