23.11.2009 - 02:59 Uhr

"Sterbebegleitung"

"Sterbehilfe"...

Pressemitteilung von Freie Stimme - Vogelsberger Online Zeitung - Christen Online und die Presseschau und Hinweise von Wolfgang Bastian

Wolfgang Bastian
Wolfgang Bastian
Fragen an Wolfgang Bastian von Freie Stimme Lauterbach - Vogelsberger Online Zeitung und Christen+++

Herr Bastian, warum haben Menschen, die nicht mehr leben möchten, es in Deutschland so schwer, entsprechende Hilfe und entsprechenden Beistand zu bekommen?

Wie kann es sein, dass z. B. Vertreter der Kirchen, der Parteien, Standesvertreter der Ärzte oder Juristen, die ohne demokratische Legitimation in Sachen Sterbehilfe und Patientenverfügungen, sich über den Willen vieler Mitmenschen hinwegsetzen, und bestimmen, ob jemand seinem Leben ein Ende setzen kann und darf?

Bastian: Hier meine Antwort:

In Deutschland ist dieses Thema aus verständlichen Gründen, wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit und der damit verbundenen Ausgrenzung und Vernichtung menschlichen Lebens sehr stark belastet. Es ist auch nicht zu übersehen, dass wenn Sterbehilfe und menschliche Selbsttötung zur Regel würden, dass damit auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Leicht vorstellbar ist es, dass dann z. B. Alte, Kranke, Pflegebedürftige, Behinderte, Arbeitslose, Unfallopfer und ausgegrenzte Menschen in diesem Zusammenhang irgendwann Opfer werden könnten. Die Geschichte hat dies mehrfach weltweit immer wieder gezeigt und die Gefahr wird in diesem Zusammenhang immer bestehen, dass sogenannte nicht nützliche Menschen vernichtet werden könnten. Und das ist auch ein Punkt, weshalb ich mir sehr schwer tue, hier eine klare Aussage zu treffen.

Der Humanistische Verband Deutschlands - Patientenverfügung hat mir unter dem Titel:

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, um aus dem Leben zu gehen
einen Beitrag zukommen lassen, den ich hier gerne veröffentliche und Ihnen zugänglich mache. Hier sind auch mehrere Quellverweise und zusätzliche Links angegeben, die auf die gestellten Fragen Antwort geben und auch auf die Problematik hinweisen. Diesen Beitrag empfehele ich Ihnen sehr.

Zu diesem Thema gab es und gibt es sehr viele Hinweise und Anfragen. Unsere Gesellschaft ist im Hinblick auf ärztlich assistierte Selbsttötung in Befürworter (sie überwiegen laut Umfragen) und Gegner zutiefst gespalten. Zudem gibt es einen für eine Demokratie inakzeptablen Gegensatz zwischen dem "gemeinen" Volk einerseits und dem Funktionärs-Verhalten andererseits, vor allem bei Ärzteschaft und Kirchen.

Wie Sie sicher wissen, die Sie mir geschrieben haben, gibt es zum Thema Sterbehilfe teils weltanschaulich bedingte und auch leidenschaftlich ausgetragene Debatten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Bastian

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, um aus dem Leben zu gehen

9. April 2008

Text von Dr. Christian Walther, Marburg
Ein von ihm übersetztes Interview mit Dr. Terman, Autor des Buches "The BEST WAY To Say Goodbye" von 2008 findet sich hier

(alle Linkverbindungen als Fußnoten 1-11)

Warum ist dies in Deutschland ein wichtiges Thema?

Die politisch maßgeblichen Vertreter der Ärzte und Kirchen halten bisher einen klaren Kurs der Ablehnung ein. Diese starre Front könnte aufgeweicht werden, wenn einer breiteren, interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit bekannt wird, aus dem Leben zu gehen durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (im Folgenden mit FVNF abgekürzt). Dass zumindest in christlichen Kreisen FVNF als natürliches, gewollt verkürztes Sterben nicht unbedingt abgelehnt wird, kann man vorsichtig folgern z. B. aus den Äußerungen von Peter Hahne, ZDF-Moderator und Synodenratsmitglied der Evangelischen Kirche (in einer Diskussions-Sendung des Ersten Deutschen Fernsehens, die man über Internet nachträglich sehen und hören kann) (1).

Was die Ärzte - auch die Palliativmediziner - angeht, so ist beim Thema FVNF wohl auf einige Zeit eher mit einer "Mauer des Schweigens" als mit öffentlicher Unterstützung zu rechnen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Absetzen der Flüssigkeitsversorgung (bei sterbenskranken Patienten) generell als ein sehr schwieriges Problem angesehen wird. So wird beispielsweise im Lehrbuch der Palliativmedizin von Aulbert, Nauck und Radbruch (2. Aufl., 2007) konstatiert, dass die Entscheidung, "bei Patienten in der Terminalphase Flüssigkeitssubstitution durchzuführen" oder dies zu unterlassen, "leicht Züge eines Glaubenskrieges" annehmen kann (S. 367). In einem Artikel von J.F. Spittler (Flüssigkeitsverzicht - Ethische Maßstabsfindung in der gesellschaftlichen Kontroverse; Dtsch. Med. Wochenschrift 130: 171 - 174, 2005) heißt es: "Therapiebegrenzende Flüssigkeitsverzicht-Entscheidungen mit absehbaren Folgen des Versterbens sind trotz Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Bundesärztekammer ... immer noch erheblich kontrovers." (2)

"Schluss machen" oder "Aufhören"?

Wenn wir - bewusst einschränkend: für ältere, an Gebrechen und Krankheiten leidende, aber voll entscheidungsfähige Menschen - die Auswahlmöglichkeiten im und zum Sterben betrachten, so stellt sich zunächst die Frage: Mit welchen Begriffen sollen die Sachverhalte benannt werden? In allen überkommenen Einteilungsschemata wird zwischen "Sterbebegleitung" und "Sterbehilfe", sowie bei letzterer besonders strikt zwischen "aktiver" und "passiver" unterschieden. Der Nationale Ethikrat hat in seiner Stellungnahme 2006 auf die Schwächen dieser Begrifflichkeit hingewiesen (siehe "Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende") (3). Diese ergeben sich aus "vorurteilenden" emotionalen Färbungen und Bedeutungsüberlagerungen. Er schlägt stattdessen eine beschreibende Einteilung vor in "Therapien am Lebensende", "Selbsttötung" und "Tötung auf Verlangen" sowie "Sterben lassen" (womit der vom Arzt akzeptierte Verzicht auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen gemeint ist).

Die ersten Möglichkeiten laufen auf Eingriffe, die letzte auf das Unterlassen von Eingriffen hinaus - ohne damit auf palliativmedizinische Hilfe zu verzichten. Nicht vorgesehen ist auch bei dieser Terminologie die Möglichkeit, das vorzeitige Lebensende durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) herbeizuführen: Der oder die Betreffende will aufhören zu leben und unterlässt das, was in natürlicher Weise dem Erhalt des Lebens dient, so dass dieses nach einer relativ kurzen Zeit (einige Tage bis gewöhnlich maximal zwei Wochen; s. u.) aufhören wird. Man darf das als einen natürlichen Tod auffassen. Dieser Weg (den der amerikanische Arzt S.A. Terman etwas kühn "The best way to say goodbye" nennt) lässt sich verkürzt einfach mit "Aufhören" bezeichnen - im Gegensatz zu dem meist rascheren und technisch zu realisierenden "Schluss-machen" (egal, ob hierfür ein kooperierender Arzt, ein Sterbehelfer oder man selber aktiv wird). Diese Betrachtungsweise soll jedoch nicht so verstanden werden, als sei das "Aufhören" in ethischer Hinsicht dem "Schluss-machen" vorzuziehen. Allerdings gibt es einen sehr bedenkenswerten Vorteil: Man hat bei FVNF noch reichlich Zeit, seinen Entschluss zu überprüfen und sich ggf. doch fürs Weiterleben zu entscheiden.

Selbstbestimmtes Sterben durch FVNF: ein würdiger Abschied vom Leben

FVNF bietet sich vor allem an, wenn jemand im Alter an einem Punkt angekommen ist, wo er / sie glaubt, es sei nun "genug". Allerdings müssen dafür mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zustimmung und einfühlsame Begleitung durch Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte; Wissen über pflegerische Notwendigkeiten, allen voran die Befeuchtung und Pflege des Mundes, durch die auch das Durstgefühl in zumutbaren Grenzen gehalten wird; palliative Unterstützung, deren Zusicherung für die Gelassenheit des Sterbenden wichtig ist.

Sterben durch FVNF ist keine neue Erfindung, sondern es geschieht seit eh und je immer wieder zuhause und heutzutage wohl auch in Alters- und Pflegeheimen und Hospizen. Man spricht nicht "unnötig" darüber. Ein starker Rückgang von Appetit und Trinkwunsch tritt oft von selbst beim Sterbenden ein, ohne dass dieser überhaupt weiß, dass er sein Sterben beschleunigen kann, indem er vor allem auf das Trinken konsequent verzichtet. Angehörige und Pflegepersonal reagieren - sofern über FVNF noch nicht aufgeklärt - mit besorgter Abwehr und Gewissensnot, wenn es darum geht die Flüssigkeitszufuhr einzustellen. Es kommt ihnen grausam vor, jemand "einfach verdursten zu lassen" - oder unzulässig, weil damit gegen strikte Flüssigkeitsmengen-Vorgaben in den Pflegequalitätsnormen verstoßen wird. Sie möchten dann wenigstens eine geringe Flüssigkeitszufuhr aufrechterhalten - was den Sterbeprozess aber erheblich verlängern würde.

Wie die Umgebung sich durch Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung des sterbenden Patienten aufs äußerste beunruhigt zeigt, schildert der Krankenhausarzt Michael de Ridder sehr eindrucksvoll. Danach reagieren in einer solchen Situation Angehörige und Ärzte geradezu reflexhaft mit immer derselben Antwort: eine PEG-Magensonde muss gelegt werden (4).

Während FVNF für jüngere oder für noch kerngesunde ältere Menschen nicht in Betracht kommt, dauert der Sterbeprozess für Todkranke oft weniger als eine Woche. Wenn zwar keine tödliche, aber eine andere Krankheit vorliegt, oder wenn jemand sehr alt ist, dann wird der Tod fast immer innerhalb von 7, max. 15 Tagen nach dem Verzicht auf Flüssigkeit eintreten (Quelle: P. Admiraal u. a.; vergl. unten).

Wie kann man sich über FVNF genauer informieren?

1. Voraussichtlich Anfang Juli erscheint das Buch von P. Admiraal, B. Chabot u. a. "Wege zu einem humanen selbst bestimmten Tod" der WOZZ-Stiftung auch auf Deutsch Es ist die Übersetzung von "Guide to a Humane Self-Chosen Death" (B. Chabot, P. Admiraal u. a., 2006), die um ein Kapitel erweitert ist, welches FVNF behandelt. Das Buch wird man nicht im Buchladen kaufen können, da es auch detaillierte Informationen für die Planung eines Suizids enthält. (Wg. Bestellmöglichkeiten siehe www.wozz.nl gegen Anfang Mai) (5).

2. Ein amerikanischer Arzt hat der FVNF - Methode (im Englischen wird die Abkürzung VRFF für "voluntary refusal of food and fluid" verwendet), ihren Voraussetzungen und dem gesellschaftlichen Für und Wider beim Thema "passive Sterbhilfe" ein ausführliches Buch gewidmet: "The best way to say goodbye. A legal peaceful choice at the end of life." (von Stanley A. Terman mit den Co-Autoren R. Baker Miller und M.S. Evans) (6).

Dr. Terman beabsichtigt, eine neue, zweiteilige Fassung in diesem Jahr zu erarbeiten. Der erste Band wird die Methode allgemein vorstellen und ihre Anwendung durch kranke, aber noch geistig klare, kommunikationsfähige Menschen behandeln. Der zweite Band wird auf die besondere Situation dementer oder dement werdender Menschen eingehen. Die deutsche Übersetzung von Band 1 wird voraussichtlich 2009 bei einem deutschen Verlag mit einigen für die Situation in Deutschland nötigen Zusatzkapiteln erscheinen.
Derzeit kann man sich über die Erfahrungen und Vorstellungen von Dr. Terman zu diesen Themen sehr umfassend anhand eines 40-minütigen Interviews informieren, das vom amerikanischen Internet-Portal "Growth House" (7)(ein Portal, das vor allem Angebote rund ums Thema Sterben macht) vor kurzem veröffentlicht wurde. Man kann es sich auf www.growthhouse.org anhören. ... (8) Dieses Interview ist außerordentlich informativ und beleuchtet das Thema von den verschiedensten Seiten.

3. In dem Buch von W. Putz und D. Steldinger "Patientenrechte am Ende des Lebens" (3. Aufl., 2007, DTV) wird FVNF ebenfalls wiederholt angesprochen (natürlicher Sterbevorgang: S. 6-7, 140-141; Recht auf FVNF S. 24).

Was ist zu tun?

Sollten diese Ausführungen Interesse an FVNF geweckt haben, so sollte man:
a) Sich natürlich eingehender mit der Materie beschäftigen.

b) Bei allen möglichen Gelegenheiten mit Ärzten, Leuten aus dem Pflegebereich oder Hospizhelfern sowie ggf. Vertretern der Kirchen die Frage anschneiden, ob ihnen FVNF bekannt ist, ob Erfahrungen hierzu bestehen und wie FVNF bewertet wird. Es ist damit zu rechnen, dass FVNF von den Ansprechpartnern immer wieder als eine Variante des Suizids bewertet wird! Daher ist es ganz besonders wichtig, die Einstellung des Hausarztes dazu zu kennen und sich ggf. einen neuen zu suchen, auf dessen Unterstützung man später zählen kann.

c) Abwägen, ob man diese Option ggf. in Anspruch nehmen möchte, und dies denjenigen mitteilen, die später voraussichtlich durch Betreuung und / oder Sterbebegleitung mit einem zu tun haben werden. Auch in Dokumenten der unmittelbaren Vorsorge und Behandlungsplanung - wie etwa Notfallbogen (9) - sollte hierzu ggf. eine klare Aussage enthalten sein. Gerade dann, wenn FVNF von Kontroversen begleitet sein könnte, ist es wichtig, seine Absicht vor Eintritt in die Sterbephase (vor Zeugen) zu bekunden.

d) Auch in einer - u. U. lange vor dem Sterben - abgefassten Patientenverfügung (PV) ist ein entsprechender Hinweis durchaus sinnvoll. Zwar ist es aus streng juristischer Sicht so, dass die PV ja nur in der Situation greift, in der kein freier Wille mehr festzustellen ist. Im Sinne der Hospiz- und Palliativbewegung und auch der Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes werden diesem Selbstbestimmungsinstrument aber durchaus weitere Funktionen zugesprochen. (Siehe dazu Tagungsband 2008 "Selbstbestimmung im Dialog" der Heinrich-Böll-Stiftung) (10). Diese liegen in der Anregung zum Dialog, im Einfordern bestimmter Bedingungen und in der rechtzeitigen (!) Vorbereitung des Umfeldes (sonst wäre auch der gängige Hinweis in einer Patientenverfügung überflüssig, zu Hause oder im Hospiz sterben zu wollen - denn kurz vor dieser Entscheidung ist der Sterbende ja auch durchaus noch entscheidungsfähig). Der Humanistische Verband hat sich deshalb entschlossen, in seinem neuen Patientenverfügungs-Fragebogen (ab sofort verfügbar, s. u.) bei der Ermittlung der Wertvorstellungen zum Sterben auch eine Option zu FVNF einzufügen, die dann in das Dokument (zumindest kurz) auch einfließen kann (11).

Ergänzender Hinweis für den Fall, dass eine Magensonde gelegt worden ist...

Wenn der Patient noch oder wieder (nach vorübergehendem Zustand von Bewusstlosigkeit, Nicht-Ansprechbarkeit o. ä.) entscheidungsfähig ist und seiner Umgebung mitteilt, dass er sich nun zum FVNF entschlossen hat, so kann man die Sonde belassen und einfach nicht benützen. Ist der Patient jedoch nicht mehr entscheidungsfähig, so steht FVNF schon definitionsgemäß nicht mehr zu Debatte. Ist die Sonde trotz der gegenteiligen Bestimmung einer Patientenverfügung gelegt worden, so hat sich der Bevollmächtigte oder Betreuer dafür einzusetzen, ihre Nutzung zu beenden. Es geht dann um die Beendigung einer vom Patientenwillen nicht mehr getragenen, und damit rechtlich unzulässigen ärztlichen Behandlung.

--
1) Siehe Peter Hahne in:
www.daserste.de/maischberger)
2) Beitrag Dr. J. F. Spittler :
Flüssigkeitsverzicht bei Sterbenden - kein "Verdursten"

3) Stellungnahme des Nationalen Ethikrates 2006 "Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende":
ethikrat.org/stellungnahmen

4)Beiträge Dr. Michael de Ridder zur fragwürdigen künstlichen Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung am Lebensende:
www.aerzteblatt.de
"Wollen Sie, dass Ihr Vater verhungert?"

5) Deutsche Übersetzung des Buches von Dr. P. Admiraal, Dr. B. Chabot u. a. ab Sommer 2008 zu bestellen unter (Niederländische Seite):
www.wozz.nl

6) Buch von Dr. Stanley A. Terman mit den Co-Autoren R. Baker Miller und M.S. Evans; Verlag "Life Transitions Publications", Carlsbad, CA, 2007, ISBN für die Paperback-Ausgabe: 978-1-933418-03-2; Endpreis 25 - 30 € incl. Versandkosten von USA bei Bestellung über eine deutsche Buchhandlung; siehe thebestgoodbye.com/

7) Amerikanisches Palliativ-Care-Internet-Radios "Growthouse" (issues in hospice and home care, palliative care, pain management, grief, death with dignity)
www.growthhouse.org

8) 40-minütiges Interview mit Dr. Stanley. A. Terman :
mywhatever.com

9) Notfallbogen.pdf

10) Tagungsband 2008 "Selbstbestimmung im Dialog" der Heinrich-Böll-Stiftung:
Böll-Stiftung/Buchbestellung

11) Patientenverfügungs-Fragebogen (von 2008) des Humanistischen Verbandes:
Patientenverfügungsfragebogen (siehe dort S. 4 oben, Frage 11)
Hierz8u mehr >> www.patientenverfügung.de

--

Nachträgliche Filmempfehlung von Dr. Christian Walther: www.dyingwishmedia.com/

Quelle und mehr Hinweise dazu>>

Humanistischer Verband Deutschlands - Patientenverfügung
>> www.humanismus.de


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