Novellierung der Trinkwasserverordnung betriff auch Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümer
Am 1. Nov. 2011 tritt die angepasste Trinkwasserverordnung in Kraft. Gegenüber der alten Fassung aus 2001 wurden neue wissenschaftlich europarechtliche Erkenntnisse u.Vorgaben berücksichtigt. Deutschland legt Grenzwert für Uran im Trinkwasser fest
Pressemitteilung von Hausmann Hausverwaltung GmbH
Am 1. November 2011 tritt die angepasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Gegenüber der alten Fassung aus dem Jahre 2001 wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse und europarechtliche Vorgaben berücksichtigt. Deutschland ist damit das erste Land innerhalb der Europäischen Union, das einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt.
Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wird von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt. Die Untersuchungs- und Anzeigepflichten einer Legionellenbelastung des Trinkwassers werden erweitert. Ab Dezember 2013 gilt dann der schon seit 2001 vorgesehene verschärfte Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser.
„Besonders in Altbauten und älteren Wohnanlagen können noch immer Hausanschlussleitungen oder Trinkwasser-Installationen teilweise aus Blei sein“, sagt Thorsten Hausmann. „Wir achten im Bereich der von uns verwalteten Häuser schon seit vielen Jahren auf die Trinkwasserqualität. Die neue Verordnung ist für uns jedoch ein Anlass, Eigentümer nochmals auf die wichtigsten Punkte hinzuweisen.“ Eigentümer von Anlagen für die Bereitstellung von Trinkwasser sind verpflichtet ihre Mieter oder Nutzer über das mögliche Vorhandensein von Blei in der Trinkwasserverteilung zu informieren.
Die neue Trinkwasserverordnung ist ein umfangreiches Regelwerk mit vielen Anzeige-, Dokumentations- und Informationspflichten. Sie sieht eine Untersuchung der Wassergüte durch den Inhaber der Wasserversorgungsanlage vor. Die Regelungen der Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, zum Beispiel Wasserversorgungswerke, Krankenhäuser, Schulen usw., sondern finden auch dort Anwendung wo Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens bis zur Verbraucherzapfstelle gemeint sind. Damit haften auch Eigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter für die Qualität der Trinkwasserversorgung.
Aus der novellierten Trinkwasserverordnung ergeben sich also neue Pflichten und Haftungsrisiken für Immobilieneigentümer und -verwalter. Deshalb werden die Mitarbeiter der Hausmann Hausverwaltung regelmäßig zu diesem Thema geschult und ausgebildet.
Der Gesetzgeber erhöht den Schutz der Verbraucher vor verunreinigendem Wasser - davon profieren alle. Thorsten Hausmann fasst zusammen: „Oftmals schimpfen die Betroffenen einer neuen Gesetzeslage über die Auswirkungen oder den hohen Arbeitsaufwand, der mit der Umsetzung verbunden ist. In diesem Fall bietet sich aber eine gute Gelegenheit, Mietern und Eigentümern unter dem Gesichtspunkt des Servicegedankens und der Kundenfreundlichkeit die Wichtigkeit der neuen Vorgaben zu vermitteln. Hausmann Immobilien und Hausverwaltung wird die Novellierung der Trinkwasserverordnung daher zum Anlass nehmen, Mieter und Eigentümer noch besser zu informieren.“
Hausmann Hausverwaltung GmbH
Segeberger Ch. 76
22850 Norderstedt
(Deutschland)
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Ansprechpartner: Thorsten Hausmann
Pressekontakt:
Thorsten Hausmann
Geschäftsführer und Pressesprecher
Hausmann Hausverwaltung GmbH
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Wir verkaufen, vermieten und verwalten Immobilien in der Metropolregion Hamburg, in Schleswig-Holstein bis zur Ostseeküste, im Rhein-Main-Gebiet und in Ostdeutschland.
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