Immobilien-Mietkauf: Versuchung mit Risiken
Mieter in den eigenen vier Wänden zu sein und mit der Miete einen Teil des Kaufpreises abzubezahlen: ein Angebot, das reizvoll klingt. Über die Risiken, die der sogenannte Mietkauf bergen kann, informiert das Immobilienportal immowelt.de.
Pressemitteilung von Immowelt AG
Wie funktioniert der Mietkauf?
Der Mietkauf ist ein Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, das Objekt innerhalb einer bestimmten Zeit zu einem vereinbarten Preis zu kaufen. Zum Kaufzeitpunkt wird ein Teil der Miete auf den Kaufpreis angerechnet. Den Rest soll der Mietkäufer bis zum Kaufzeitpunkt ansparen. Ein Argument, das oft pro Mietkauf genannt wird: Bei langer Vertragslaufzeit sind meist keine Kredite nötig, so dass Bonitätsprüfungen wegfallen, informiert immowelt.de.
Objekte ohne Nachfrage
Objekte, die zum Mietkauf angeboten werden, sind bisweilen aus irgendeinem Grund schwer verkäuflich. Um die Nachfrage zu erhöhen, werden sie zum Mietkauf angeboten. Der Kaufinteressent sollte deshalb genau prüfen, was die Immobilie unter Umständen zum Ladenhüter macht. Oft sind es Lage- oder Ausstattungsfaktoren oder sogar gravierende Mängel, mahnt immowelt.de. Sind diese Nachfrage-Killer erkannt, ist oft auch der Mietkauf nicht mehr verlockend.
Überhöhte Preise und hohe Belastungen
Die Mieten, die bei einem Mietkauf verlangt werden, sind im Vergleich zu den ortsüblichen Mieten bisweilen überhöht. Zum Nachteil des Mietkäufers wirkt sich das insbesondere dann aus, wenn dieser sich letztendlich doch nicht zum Kauf entscheidet, erklärt immowelt.de. Denn einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreisanteils gibt es oft nicht. Ein weiteres Manko, das mit den hohen Mieten verbunden ist: Dem Mietkäufer bleibt weniger, um den späteren Kaufpreis anzusparen, was wiederum einen Zinsverlust bedeutet. Außerdem ist die finanzielle Doppelbelastung „Miete und Ansparen“ für viele Mietkäufer auf Dauer zu hoch. Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit kommt es schnell zu finanziellen Problemen. Was zudem nicht vernachlässigt werden darf: Bis der Mietkäufer Eigentümer wird, ist die Immobilie gealtert. Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis kann dann zu hoch sein.
Rechtliche Unsicherheit
Der Mietkaufvertrag muss notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Ist er das nicht, hat der Mietkäufer keinen gesetzlichen Anspruch auf den Kauf. Wenn der Verkäufer einen Rückzieher macht, hat der Mietkäufer die hohe Miete umsonst gezahlt, warnt immowelt.de. In vielen Fällen wird bei Mietkäufen auch kein Optionsrecht vereinbart, sondern festgelegt, dass das Eigentum an der Immobilie mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises auf den Mietkäufer übergeht. Ist bis dahin ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, hat der Mietkäufer bei einer Insolvenz des Verkäufers den überhöhten Mietpreis ebenfalls für nichts bezahlt.
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Barbara Schmid
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