07.01.2010 - 09:10 Uhr

Fensterln der Liebe wegen: Fristlose Kündigung!

In Bayern mag es zum Brauchtum gehören, in Frankfurt am Main rechtfertigt es die fristlose Wohnungskündigung: Das Fensterln in die Nachbarwohnung ist Hausfriedensbruch.

Pressemitteilung von Immowelt AG

Wer nachts im betrunkenen Zustand versucht, in die Wohnung der Nachbarin einzudringen, begeht Hausfriedensbruch. Dies ist einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 33 C 2982/99-67) zufolge Grund für eine fristlose Kündigung, berichtet das Immobilienportals Immowelt.de.

Im verhandelten Fall versuchte ein angetrunkener Mieter mit Hilfe einer Leiter durch das Fenster in die Wohnung einer Mitmieterin einzudringen. Das Fensterln mag in manchen Regionen Deutschlands zwar Teil des kulturellen Erbes sein, in Frankfurt sei es schlicht Hausfriedensbruch. Der Mieter musste die Kündigung hinnehmen. Ob er danach nach Bayern umgezogen ist, ist nicht bekannt.


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