07.01.2010 - 13:14 Uhr

Private Krankenversicherung - Steuerliche Zuschüsse für Kinder?

Pressemitteilung von Tarifcheck24 GmbH

Wentorf bei Hamburg, 07.01.2010

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder häufig weit über die Volljährigkeit hinaus über die Eltern kostenlos mitversichert. Die Kosten werden durch die Steuerzahler getragen. Besteht jedoch der Schutz über eine private Krankenkasse, so wird für jedes Kind eine monatliche Prämie fällig. Nun lässt der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung verlauten, dass diese Kinder auch von staatlichen Zuschüssen profitieren sollen.

Im Jahr 2010 sind rund 14 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds für Kinder vorgesehen. Dieser Betrag setzt sich aus Steuergeldern zusammen. Wegen dieser Zuschüsse sieht sich der PKV-Verband benachteiligt. Daher wird jetzt von seiner Seite angeregt, einen Teil dieser finanziellen Mittel zu erhalten. Betrachtet man alle Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung, bezieht jedes gesetzlich versicherte Kind ca. 87 Euro pro Monat aus dem Gesundheitstopf. Unter Berücksichtigung dieses Wertes ergäben sich für die 1,8 Millionen privat versicherten Kinder jährliche Kosten in Höhe von ca. 1,9 Milliarden Euro. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die private Krankenversicherung im Schnitt eine monatliche Belastung von 120 bis 160 Euro pro Kind verursacht.

Die gesamten Steuerzuschüsse für den Gesundheitsfonds sollen in diesem Jahr 15,7 Milliarden Euro erreichen. Unter Bezugnahme des Leitgedankens, dass alle Kinder vor dem Gesetz gleich sind, fordert der PKV-Verband seinen Anteil an diesem Geldbetrag. Im vergangenen Jahr ist versucht worden, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Jedoch ist diese abgelehnt worden. Das Gericht ist der Ansicht gewesen, dass die Intervention nicht von den Unternehmen, sondern von den privat versicherten Bürgern kommen müsse.

Ob es in dieser Angelegenheit letztendlich zu einer Unterstützung der privaten Krankenversicherung durch staatliche Gelder kommt, ist ungewiss. Es ist in jedem Fall davon abhängig, inwieweit die Versicherten aktiv werden. Am Ende wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein höchstrichterlicher Spruch für Klarheit sorgen.


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