21.01.2010 - 09:15 Uhr

Unpünktliche Mietzahlung vom Sozialamt: Keine Kündigung

Zahlt das Jobcenter die Mietzahlungen für einen Hartz IV-Empfänger des Öfteren unpünktlich, so kann der Vermieter nicht einfach dem bedürftigen Mieter die Wohnung kündigen.

Pressemitteilung von Immowelt AG

Für den Schlendrian eines Sozialamts kann ein Hartz IV-Empfänger nicht verantwortlich gemacht werden. Auch wenn dieses regelmäßig die Miete an den Vermieter unpünktlich überweist, kann dem Mieter nicht einfach fristlos gekündigt werden. Denn dieser ist nicht für die Versäumnisse des Amtes verantwortlich zu machen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 64/09).


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