22.01.2010 - 13:51 Uhr

Böse Post für ALAG Anleger

Pressemitteilung von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte

Die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG kommen nicht zur Ruhe. Nachdem die Gesellschaft mit Schreiben vom 18.12.2009 die Durchführung einer Liquidation unter eigener Regie angekündigt hatte, folgt nun mit Datum vom 21.01.2010 ein weiteres Schreiben an die gebeutelten Anleger. Nunmehr fordert die Gesellschaft ihre Anleger zur weiteren Zahlung an die Gesellschaft auf.

Anleger der Anlagevarianten "Classic" und "Classic Plus" sollen bereits erhaltene Ausschüttungen aus der "Classic"-Variante zurückzahlen. Selbst Anleger, die keine Auszahlungen erhalten haben, deren nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckte Ausschüttungen aber in die Variante "Classic-Plus" investiert wurden, sollen zahlen. Dies, obwohl die Gesellschaft sich eigenes Geld nur von der rechten Tasche "Vertragsart Classic" in die linke Tasche "Vertragsart Classic-Plus" gebucht hat.

Anleger der Anlagevariante "Sprint" sollen ihre noch ausstehenden Raten weiterhin vertragsgemäß zur Einzahlung bringen. Bei einigen Anlegern reicht diese Verpflichtung bis ins Jahr 2020. Die Gesellschaft bietet hier großzügig an, dass man die monatlichen Raten auch gerne auf einen Schlag entrichten könne. Zahlungsempfänger ist der Rechtsanwalt Mahlmann.

Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG raten den geschädigten Anlegern, zunächst keine weiteren Zahlungen an die ALAG zu leisten und erst ihre eigenen Ansprüche gegen die Gesellschaft und weitere Verantwortliche prüfen zu lassen.

Außerdem teilt die ALAG in dem neusten Schreiben auch noch mit, dass die Gesellschaft eine neue Adresse bezogen habe, um Miete zu sparen. Zudem sei der bisherige Geschäftsführer Oppitz zum 31.12.2009 ausgeschieden. Zum neuen Geschäftsführer wurde Bernd Müller gestellt.

Hier meint Rechtsanwalt Tintemann: "Es ist zu begrüßen, dass hier ein Wechsel in der Geschäftsführung stattgefunden hat. Allerdings ist unklar, wieso über die Ablösung des Geschäftsführers und die Ernennung eines neues Verantwortlichen nicht die Anleger der Gesellschaft befragt wurden."

"Unklar ist außerdem, ob der Liquidationsbeschluss der ALAG Bestand haben wird. Aus anderen aktuellen Verfahren ist erkennbar, dass die Anfechtung von Beschlüssen im Umlaufverfahren oftmals gelingt", meint Dr. Thomas Schulte, der bereits mehrere Klagen auf Rückabwicklung der Beteiligungen gegen die ALAG eingereicht hat.

Tintemann
Rechtsanwalt
21.01.2010

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

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