Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung - so können Sie sich dagegen wehren!
Auch das Bundeskartellamt ermittelt wegen verbotener Preisabsprachen der Krankenkassen
Pressemitteilung von Versicherungen-Tipps24
Das, was die Vertreter von acht Krankenkassen vor einigen Tagen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von sich gaben, nämlich die Erhebung eines Zusatzbeitrags ohne Einkommensprüfung von 8 EURO pro Monat (natürlich nur von den Versicherten, nicht von den Arbeitgebern), zur gesetzlichen Krankenversicherung, war so schon abzusehen. Noch unter der großen Koalition war beschlossen worden, dass die Krankenkassen, falls die Beiträge aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben dürfen. Dieser Betrag war allerdings von vornherein begrenzt auf - jetzt raten Sie mal - natürlich 8 EURO pro Monat! Genau mit diesen Betrag werden alle beteiligten Krankenkassen den Zusatzbeitrag einführen. Das Bundeskartellamt hat sich inzwischen eingeschaltet, da es sich offensichtlich um eine unerlaubte Preisabsprache der beteiligten Krankenkassen handelt.
So schnell kommt 1 Milliarde EURO in die Kassen
Vorreiter dieser Beitragserhöhung sind die DAK, die KKH Allianz, die BKK Westfalen-Lippe, die ktp BKK, Novitas BKK, die Deutsche BKK, die BKK Gesundheit, die BKK Heilberufe und die AOK Schleswig-Holstein. Allein diese Krankenkassen haben annähernd 10 Millionen Versicherte, was nur für diese Kassen eine zusätzliche Einnahme von fast 1 Milliarde EURO pro Jahr einbringt. Die Gier nach allen gesetzlich möglichen Einnahmen ist bei einigen Krankenkassen schier unersättlich, so verwundert es auch nicht, dass die Spitzenreiter bei den Vorstandsgehältern der einzelnen Krankenkassen (DAK, KKH) auch unter den Vorreitern der Beitragserhöhung zu finden sind.
Jetzt den Preistreibern die kalte Schulter zeigen!
Nicht alle Krankenkassen werden diesen Zusatzbeitrag erheben, wenn auch die o.gen. Krankenkassen behaupten, dass im Laufe des Jahres auch alle anderen Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Jetzt haben Sie daher die Möglichkeit, den Preistreibern die kalte Schulter zu zeigen. Die Erhebung des Zusatzbeitrages ist nämlich eine Beitragserhöhung, die dem Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt. Wenn man den Zusatzbeitrag nicht zahlen will, kann man die Krankenkasse wechseln. Allerdings sollte man darauf achten, dass das Leistungsangebot der neuen Krankenkasse nicht schlechter ist, als das der bisherigen Krankenkasse.
Alle wichtigen Informationen über die Modalitäten für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts und eines Wechsels der Krankenkasse, sowie einen Krankenkassenvergleich findet man auf den Seiten des unabhängigen und objektiven Verbraucherportals von www.versicherungen-tipps24.de
.Wichtig zu wissen!
Der Zusatzbeitrag wird nicht mit der Lohnzahlung verrechnet. Die Versicherten müssen den Zusatzbeitrag direkt an die Krankenkasse bezahlen. Die Abrechnung kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen. Der Verwaltungsaufwand dafür wird sicherlich einen großen Teil des Zusatzbeitrages auffressen.Weitere Infos zum Krankenkassenvergleich und zum Krankenkassenwechsel bei www.versicherungen-tipps24.de
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Versicherungen-Tipps24
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