Durchschnittlich etwa 1.210 Euro Erstattung bei der Einkommensteuererklärung
Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. „Die freiwillige Abgabe lohnt sich jedoch“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Nach Schätzung des Lohnsteuerhilfevereins wird die durchschnittliche Erstattung für das Jahr 2009 mindestens ähnlich hoch sein, wie im Jahr davor. Die Steuerexperten empfehlen allen Arbeitnehmern und Rentnern zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Eine Rückzahlung ist für all jene möglich, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können.
Für wen sich die Abgabe lohnt
Besonders lohnenswert ist die freiwillige Abgabe für Pendler, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Für das Jahr 2009 galt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder die „alte“ Entfernungspauschale, wonach jeder Kilometer auf dem Weg zur Arbeit mit 30 Cent angerechnet wird. Diese sind im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Unter Werbungskosten fallen außerdem Ausgaben für Bewerbungen, Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung. Wichtig ist hier, dass die entstandenen Kosten nachgewiesen werden können. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sollten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn der Abzug z.B. bei Lehrern und Außendienstlern noch nicht endgültig geklärt ist. Zwar werden diese Ausgaben zunächst nicht anerkannt, aber der Steuerbescheid gilt in diesem Punkt zunächst als vorläufig. Sobald das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, muss das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer rückwirkend berücksichtigen.
Zu den Sonderausgaben zählen Beiträge zu Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen aber auch Spenden. Als außergewöhnliche Belastung können zum Beispiel Aufwendungen für die Ehescheidung oder Pflegekosten geltend gemacht werden. Kosten, die durch eine langwierige Krankheit oder eine Kur entstanden sind, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen und von der Steuer absetzbar. Was viele nicht wissen: Auch die Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Massage zählen dazu und mindern die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Ebenfalls lohnend sind Handwerkerrechnungen. Im Jahr 2009 wurde die Höhe der steuerrelevanten Arbeitskosten verdoppelt. Maximal 6.000 Euro Arbeitslohn werden vom Finanzamt anerkannt. 20 Prozent - also maximal 1.200 Euro - werden vom Fiskus erstattet.
Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung
Einfacher ist die Steuererklärung auch in diesem Jahr nicht geworden. Ganz im Gegenteil. Vor allem Rentner, die zum Teil erstmals seit Jahren wieder eine Steuererklärung abgeben, sind verunsichert angesichts zahlreicher Anlagen und Steuersparmöglichkeiten. Hilfe für Arbeitnehmer und Rentner bieten Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohnsteuerhilfe Bayern. Im Rahmen einer Mitgliedschaft errechnen sie den voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage und anderem. Eine Beratungsstellensuche ist zum Beispiel unter www.lohi.de
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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist sie eine der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleitern/innen geführt werden.
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