Unternehmenssteuererklärung und gesetzliche Anforderungen in Hong Kong
Unternehmensteuer und Steuererklärung:
Pressemitteilung von Springboard Pacific Co. Ltd.
1. Bisher noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen: Die Steuererklärung kann vereinfacht „NIL“ ausweisen.
2. Kleine Unternehmen: Die Erklärung über die Unternehmenseinkünfte können gemäß der Informationen der Buchhaltung gemacht werden. Weitere Unterlagen sind nur auf Verlangen beizulegen.
3. Mittlere und große Unternehmen: Die Steuererklärung ist zusammen mit dem Wirtschaftsprüferbericht, Jahresabschluss und Steuerberechnung einzureichen.
Bitte sehen Sie dazu auch Tabelle 1 auf Seite 3 für weitere Informationen.
Gesetzliche Anforderungen:
Neben der Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung ist ein Unternehmen in Hong Kong gesetzlich verpflichtet die folgenden weiteren Anforderungen zu erfüllen:
• Steuerregistrierung der Unternehmung (Business Registration Ordinance Ch 310 Sect 5): Unternehmungen, einschließlich jeglicher Form von Handel und Gewerbe, Kunsthandwerk, Berufsstand oder einer anderen Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht verfolgt wird und jede Körperschaft, die in Hong Kong nach der Companies Ordinance gegründet wurde, oder nicht lokale Hong Kong Unternehmen, die hier eine Betriebsstätte registriert haben, unabhängig davon ob diese tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit in Hong Kong nachgeht, ist in Hong Kong beim Inland Revenue Department (IRD) zu registrieren und hat ein sog. Business Registration Certificate zu beantragen. Ein Business Registration Certificate kann mit einer Gültigkeit von einem oder drei Jahren gegen eine Gebühr gem♥äß der Business Registration Fee and Levy Table beantragt werden.
• Meldepflicht zur Aktualisierung der Registerdaten - Annual Return (AR) (Companies Ordinance Ch 32 Sect 107-110): Jede Unternehmung hat einmal jährlich die Handelsregisterangaben, im Einzelnen die Angaben zu den Anteilseignern, Geschäftsführern, Company Secretary und jedliche Änderung die seit dem letzten Bericht stattgefunden haben in einer speziellen Formvorlage dem Companies Registry bekannt zu machen.
• Abhalten einer Jahreshauptversammlung - Annual General Meeting (AGM) (Companies Ordinance Ch 32 Sect 111ff): Jedes Unternehmen soll jährlich ein Versammlung als ordentliche Hauptversammlung abhalten. Die Hauptversammlung kann, sofern alle grundsätzlichen Entscheidungen per Beschlussfassung getroffen werden, ebenfalls durch Beschlussfassung abgehalten werden.
• Ordnungsmäßige Buchführung (Companies Ordinance Ch 32 Sect 121 et seq.): Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Buch zu führen und in diesem (a) alle Geld- und geldwerten Beträge, die erhalten oder ausgegeben wurden und deren Belege, (b) alle Umsätze und Einkäufe und (c) das Vermögen und die Verbindlichkeiten abzubilden. Die Buchhaltung ist nach den in Hong Kong geltenden Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung zu erstellen und zu führen.
• Wirtschaftsprüfung (Companies Ordinance Ch 32 Sect 131, 141): Jedes Unternehmen hat eine jährliche Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung auszuführen.
Bitte beachten Sie die Pflicht der Geschäftsleitung Sorge zu tragen diese gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann die Geschäftsleitung für Strafgebühren bis hin zu einer gerichtlichen Verfolgung persönlich belangt werden.
Kategorie
Unterlagen zur Steuererklärung Gesetzliche Anforderungen an Unternehmen in Hong Kong
Noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen * • Formvorlage IR51
• Ergänzende Formvorlage IR51S
• Steuerausweis “NIL" • Steuerregistrierung (Business Registration Certificate)
• Abgabe des Annual Return
• Abhalten einer Jahreshauptversammlung
• Ordnungsmäßige Buchführung
• Wirtschaftsprüfung
• Einreichung der Steuererklärung
Kleine Unternehmen (Jahresbruttogewinn weniger als HK$500,000) • Formvorlage IR51
• Ergänzende Formvorlage IR51S
• Entlastung von der Beibringungspflicht weiterer Belege
Mittelständische und große Unternehmen • Formvorlage IR51
• Ergänzende Formvorlage IR51S
• Wirtschaftsprüferbericht und Jahresabschluss (GuV, Bilanz, Cash Flow Statement)
• Steuerermittlung und -Aufstellung
*Noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen kann angenommen werden, wenn KEINE der folgenden Kriterien erfüllt ist:
o Kontobewegungen jedlicher Art
o Jedliche Import oder Export Eintragungen oder Anmeldungen beim Customs and Excise Department
o Jedliche Umsätze oder Einkäufe von einer Person (natürlich oder juristisch) ansässig in Hong Kong
o Anstellung von Mitarbeitern
o Gebrauchmachung von Lizenzen oder geistigem Eigentum in Hong Kong
o Mieten oder leasen von unbeweglichem Vermögen
o Handlungen als Erfüllungsgehilfe in Hong Kong
o Jedliches Einkommen mit Bezugsquelle in Hong Kong
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August B. Lembong
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Fax: (852) 2918-9808
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Suite 1905, Lippo Centre Tower 2, 89 Queensway
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Ansprechpartner: Jens Boecher
Homepage: www.springboardpacific.de

Pressekontakt:
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