LG Köln spricht Lehman-Opfer Schadenersatz zu
Pressemitteilung von Witt Nittel, Rechtsanwälte
Im Februar 2007 wurde dem Anleger im Rahmen einer Telefonberatung durch seinen Berater bei der Dresdner Bank die Investition in Global Champion Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. BV. empfohlen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Bankberater den Anleger darüber aufgeklärt hat, dass die Bank von Lehman Brothers für den Vertrieb der Zertifikate Provisionen erhalten hat. Die „Beraterbank“ hatte behauptet, sie habe ihrer entsprechenden Informationspflicht dadurch Rechnung getragen, dass sie dem Anleger die Broschüre „Informationen zum Wertpapiergeschäft“ zur Verfügung gestellt hätte. Das Landgericht Köln hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es eine solche, sehr allgemein gehaltene Information nicht als ausreichend ansehe.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Der Berater muss nicht nur allgemein über Vertriebsvergütungen aufklären, wie dies durch diese Broschüre geschieht, sondern muss den Anleger unaufgefordert darüber informieren, welche Provisionszahlungen er beim Abschluss des konkreten Geschäftes erwartet.“ Da diese Aufklärung in der Vergangenheit regelmäßig unterlassen wurde, sieht der Heidelberger Anlagerechtlicher für Klagen von Anlegern, die Lehman Zertifikate und andere Anlageprodukte gezeichnet haben, grundsätzlich gute Erfolgsaussichten.
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Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“
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