Rückvergütung bei DG-Fonds 34 verheimlicht: OLG Stuttgart verurteilt Bank zu Schadensersatz
Pressemitteilung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Ehemann der Klägerin hatte sich auf Empfehlung der Volks-bank Hohenlohe e.G. im Jahre 1994 an dem geschlossenen Im-mobilienfonds „DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 34“ „Berlin, Darmstadt, Frankfurt“ Schütze & Dr. Neumann mit 100.000 DM zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligt. In Höhe von 50.000 DM wurde die Beteiligung durch die beklagte Volksbank kreditfinanziert. Der 9. Zivilsenat entschied, dass die Bank zumindest ihrer Verpflichtung zur Offenlegung der Rückvergütungen nicht nachgekommen sei. Sie hätte die unzulänglichen Hinweise im Prospekt im Hinblick auf den Erhalt einer Vermittlungsprovision klarstellen müssen. Die Volksbank hätte sowohl über die Tatsache, dass sie Provisionen erhält, wie auch über deren Höhe informieren müssen.
Das Oberlandesgericht räumt zugleich mit der Auffassung auf, dass es sich nur dann um eine offen zu legende Rückvergütung handele, wenn diese aus den Ausgabeaufschlägen oder dem Agio gezahlt werde. Auf Bankenseite war die Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 338/08 - oftmals so interpretiert worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt die von hrp vertretene Auffassung, dass es nicht darauf ankommt, ob die Rückvergütung aus dem Agio oder einem Teil der Nominalbeteiligung gezahlt wird. Der Anleger rechne noch weniger damit, dass die Vergütung aus seiner Einlage gezahlt werde. Wegen seiner allgemeinen Aussagen hat das Urteil für Gesellschafter aller DG-Fonds Bedeutung.
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bun-desweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzlei-gründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatli-chem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
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