08.03.2010 - 16:34 Uhr

Neue Erbrechtsreform ab 2010

Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Kroll & Partner

Ab dem ersten Januar 2010 sind neue Vorschriften für Erbfälle in Kraft getreten. Die neue Erbrechtsreform bringt punktuelle Veränderungen mit sich, die unbedingt beachtet werden sollten.

Die Reform des Erbrechtes hatte die Neuerung von § 2306 BGB zur Folge. Demnach muss ein Pflichtteilsberechtiger, egal wie groß der im zustehende Erbteil ist, aktiv werden, um die Erbschaft aus zu schlagen. Armin Abele, Rechtsanwalt in Reutlingen bei der Anwaltskanzlei Dr. Kroll & Partner rät aber zur juristischen Beratung und genauen Überlegungen im Voraus, damit im nachhinein keine bösen Überraschungen auftreten.

Weiterhin wirkt sich die Reform auf die Pflichtteilsentziehungsgründe aus, die gestrafft und vereinheitlicht wurden. Neu ist auch, dass der Zuwendungsverzicht für Abkömmlinge des Verzichtenden wirkt.

Vorteile bringt die Reform auch für nicht erwerbstätige Pflichtteilsberechtigte, die den Verstorbenen gepflegt haben. Die geleisteten Pflegedienste können laut Gesetzt nun leichter ausgeglichen werden.
Unter www.kp-recht.de erklärt Rechtsanwalt Armin Abele detailliert die neuen Regelungen und gibt praktische Beispiele zur Erläuterung.


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