Nicht die Bank sondern der Kunde ist in der Pflicht
Pressemitteilung von Weblike Internetagentur
Ist das Bankgeheimnis noch etwas wert, oder verdient es seinen Namen schon lange nicht mehr? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen, die Angst haben, dass das Finanzamt von steuerlich relevanten Vorgängen auf ihren Konten erfahren könnte. Denn nicht jeder ist bei seiner Steuererklärung so ehrlich, wie der Fiskus es fordert. Manche Steuerzahler haben geerbt oder sich etwas angespart, ohne das Finanzamt davon in Kenntnis zu setzen. In den Augen der meis¬ten Deutschen ist ein solches Agieren "am Finanzamt vorbei" lediglich ein Kava¬liersdelikt - nach dem Gesetz ist es aber strafbar.
"Das so genannte Bankgeheimnis schützt keineswegs vor der Aufdeckung von Steuerhinterziehung", warnt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter, der sich auf wirtschafts- und steuerrechtliche Fälle spezialisiert hat. Das Bankgeheimnis bildet zwar eines der wesent¬lichen Elemente des Schutzes der Privatsphäre, steht aber in Konflikt mit dem Anspruch des Staates und der anderen Steuerzahler auf eine korrekte Besteuerung von Einkommen und Kapitaleinkünften. Daher wurde das Bankgeheimnis zum 1. April 2005 mit dem Gesetz zur För¬derung der Steuerehrlichkeit in Deutschland weiter aufgeweicht und die Befugnisse der Behörden und Steuerprüfer ausgeweitet. Sie haben das Recht, Informationen über persönliche Kontobewegungen einzu¬sehen. Der deutsche Staat kann inzwischen die Höhe der Bankguthaben fast aller in Deutschland lebenden Menschen abschätzen. Das Personal der Steuerfahndung wurde in den letzten Jahren aufgestockt. Höchstetters Fazit: "Das Netz wird immer enger."
Auch bei den ausländischen Banken, bei denen deutsche Steuerhinterzieher gern ihr Schwarzgeld anlegen, wird die Lage zunehmend brisant. Seit der Steueraffäre bei den Liechtensteiner Banken LGT und LLB dringt der deutsche Fiskus verstärkt auf eine Austrocknung der Offshore-Finanzplätze weltweit. Seit Monaten ermitteln Bochumer Staatsanwälte und zahlreiche Steuerfahnder gegen mehrere hundert Steu¬erhinterzieher, die ihre Gelder viele Jahre lang bei der liechtensteinischen LGT-Bank sicher aufgehoben glaubten - bis Ex-Mitarbeiter der Banken die geheimen Daten verkauften.
Der Liechtensteiner Skandal wird nicht nur politische Folgen haben - beispielsweise Sanktionen gegen das Fürstentum, wie sie Finanzminister Peer Steinbrück derzeit vorbereitet -, sondern er erschüttert auch das Vertrauen der Deutschen in das in- und ausländische Bankgeheimnis. Den Banken ist allerdings höchstens bedingt ein Vorwurf zu machen, sagt Rechtsanwalt Dr. Höchstetter: "Die Steuerpflicht liegt einzig und allein beim Kunden und nicht bei der Bank!" Steuerpflichtigen, die reinen Tisch machen und ihr Gewissen erleichtern wollen, rät der Münchner Experte zur Selbstanzeige. Diese sollte allerdings keineswegs im Alleingang erfolgen, sondern unbedingt mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts. Wird sie korrekt und rechtzeitig erstattet, muss der Betroffene zwar die hinterzogene Steuer und einen Säumniszins nachzahlen, kommt aber in der Regel straffrei davon. Und muss künftig die Steuerfahndung nicht mehr fürchten.
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