09.03.2010 - 17:22 Uhr

HUGIN/Bombardier gibt Rücknahme des zuvor angekündigten Rückkaufangebots und der gleichzeitigen Emission bekannt

Pressemitteilung von Hugin

MONTREAL, QUEBEC--(Marketwire - March 8, 2010) - NICHT ZUR VERBREITUNG AN PERSONEN, DIE IN DER REPUBLIK ITALIEN ANSÄSSIG SIND BZW. SICH DORT AUFHALTEN

Bombardier Inc. (TSX: BBD.A <www.marketwire.com/mw/stock.jsp?Ticker=TSX:BBD-A>) (TSX: BBD.B <www.marketwire.com/mw/stock.jsp?Ticker=TSX:BBD-B>) gab heute bekannt, dass das Unternehmen aufgrund der derzeit widrigen Situation auf den Fremdfinanzierungsmärkten entschieden hat, die geplante institutionelle Privatplatzierung neuer, vorrangiger Anleihen (im Weiteren das "Angebot") zurückzuziehen und deshalb heute auch das zuvor angekündigte Rückkaufangebot (im Weiteren das "Rückkaufangebot") für die 2012 fälligen 6,75-prozentigen Anleihen (CUSIP/ISIN-Nr. 097751AG6 / USC10602AG20) (im Weiteren die "6,75-prozentigen Anleihen"), die 2014 fälligen 6,30-prozentigen Anleihen (CUSIP/ISIN-Nr. 097751AH4 / USC10602AH03) (im Weiteren die "6,30-prozentigen Anleihen" und gemeinsam mit den 6,75-prozentigen Anleihen die "US-Dollar-Anleihen") sowie die 2013 fälligen vorrangigen Anleihen mit variabler Verzinsung (Common Code/ISIN-Nr. 027397891 / XS0273978592) (die "variabel verzinsten Anleihen", gemeinsam mit den "US-Dollar Anleihen" die "Anleihen") des Unternehmens zurückgenommen hat. Das Rückkaufangebot erfolgte im Rahmen eines Kaufangebots (im Weiteren das "Kaufangebot") vom 8. Februar 2010 und des entsprechenden, nur für die 6,75-prozentigen und 6,30-prozentigen Anleihen geltenden Übertragungsbriefes.

"Das Rückkaufangebot unterlag dem Abschluss einer bzw. mehrerer Finanztransaktionen mit für Bombardier akzeptablen Bedingungen. Als wir mit der Planung des Rückkaufangebots und der entsprechenden institutionellen Privatplatzierung begannen, war die Situation auf den Fremdkapitalmärkte sehr viel günstiger als heute, sodass sich die Gelegenheit bot, die Laufzeit eines Teils unserer Verbindlichkeiten zu verlängern. Die Situation auf dem Markt ist jedoch inzwischen so, dass das Angebot derzeit für Bombardier uninteressant und unbefriedigend ist. Da keine der Laufzeiten vor Mai 2012 endet, wird die Kündigung des Rückkaufangebots und die Rücknahme des entsprechenden Kaufangebots die laufende Betriebstätigkeit von Bombardier nicht beeinflussen", sagte Pierre Alary, Senior Vice President und Chief Financial Officer von Bombardier.

Der Gegenwert aus dem Rückkaufangebot sowie der Gesamtgegenwert (wie im Kaufangebot festgelegt) ist weder fällig noch wird er Besitzern von Anleihen, die ihre Anleihen im Rahmen des Rückkaufangebots ordnungsgemäß angeboten hatten, ausgezahlt. Im Rahmen des Rückkaufangebots werden Anleihen weder zum Kauf akzeptiert noch gekauft und alle zuvor angebotenen und nicht zurückgenommenen Anleihen werden ihren entsprechenden Besitzern umgehend zurückgegeben (im Fall von durch Umbuchung angebotenen Anleihen werden die Anleihen im Falle von US-Dollar-Anleihen dem entsprechenden Konto bei der Depository Trust Company und im Falle variabel verzinsten Anleihen dem entsprechenden Konto bei der allgemeinen Verwahrstelle bzw. deren Treuhänder bei Euroclear Bank S.A./N.V. und Clearstream Banking société anonyme, gutgeschrieben).

Die vorliegende Pressemitteilung stellte die förmliche Kündigung des Rückkaufangebots dar.

In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen gesetzeswidrig ist, stellt die vorliegende Bekanntmachung kein Kaufangebot bzw. keine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. Die hier erwähnten Wertpapiere wurden und werden weder nach dem US-amerikanischen Aktiengesetz von 1933 in seiner gültigen Fassung (dem "US-amerikanischen Aktiengesetz") noch nach dem Aktiengesetz irgendeines anderen Rechtsgebietes registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung bzw. ohne gültige Befreiung von der im US-amerikanischen Aktiengesetz vorgesehenen Registrierung nicht angeboten bzw. verkauft werden.

Eine Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot im Sinne des Abschnitts Nr. 21 des "Financial Services and Markets Act" aus dem Jahre 2000 ist nicht erfolgt und die entsprechenden Dokumente und Unterlagen wurden auch nicht von einer entsprechend autorisierten Person freigegeben. Infolgedessen dürfen diese Dokumente bzw. Unterlagen der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich nicht zugänglich gemacht werden. Die Verbreitung derartiger Dokumente bzw. Unterlagen als Werbematerial für Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die als "professionelle Anlegers" gelten (nach Artikel 19(5) des Erlasses "Financial Services and Markets Act 2000" (Finanzwerbung) aus dem Jahre 2005 (der "Erlass")) bzw. an Personen nach Artikel 43(2) des Erlasses bzw. an Personen, denen aufgrund anderer Bestimmungen des Erlasses der Zugang gewährt ist.

In der Republik Italien ("Italien") gilt das Rückkaufangebot weder direkt noch indirekt. Das Rückkaufangebot wurde und wird den Zulassungsverfahren der Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa ("CONSOB") bzw. der italienischen Zentralbank gemäß der italienischen Gesetze und Richtlinien nicht unterzogen. Das Rückkaufangebot und sonstige Dokumente bzw. Unterlagen zum Rückkaufangebot dürfen in Italien weder verbreitet noch verfügbar gemacht werden.

Weder die vorliegende Bekanntmachung noch andere Dokumente bzw. Unterlagen zum Rückkaufangebot wurden der belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission bancaire, financière et des assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen) zur Zulassung bzw. Genehmigung vorgelegt. Infolgedessen darf das Rückkaufangebot im Königreich Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot nach Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote bzw. nach Artikel 3 des belgischen Gesetztes vom 16. Juni 2006 über öffentliche Angebote von Anlageinstrumenten und zur Zulassung zum Handel von Anlageinstrumenten auf den aufsichtsrechtlich kontrollierten Märkten (gemeinsam das "belgische Gesetz zu öffentlichen Angeboten") in ihrer jeweils gültigen Fassung erfolgen. Infolgedessen darf das Rückkaufangebot in Belgien nicht annonciert werden und das Rückkaufangebot wird auch nicht entsprechend erweitert und weder die vorliegende Bekanntmachung noch irgendwelche anderen Dokumente und Unterlagen zum Rückkaufangebot (wie z.B. Memoranden, Rundschreiben, Broschüren oder ähnliche Unterlagen) wurden bzw. werden an Personen in Belgien direkt oder indirekt verteilt bzw. ihnen verfügbar gemacht, soweit sie nicht nach Artikel 10 des belgischen Gesetzes (in seiner jeweils gültigen Fassung) auf eigene Rechnung als "qualifizierte Anleger" tätig sind.

Das Rückkaufangebot wird der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich ("Frankreich") weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder die vorliegende Bekanntmachung noch andere Dokumente bzw. Unterlagen zum Rückkaufangebot wurden oder werden in Frankreich öffentlich verbreitet und nur 1. Anbieter von Anlage-Dienstleistungen im Rahmen der Portfolioverwaltung Dritter (personnes fournissant le service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) bzw. 2. qualifizierte, professionelle Anleger (investisseurs qualifiés), dürfen sich nach Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des französischen Code monetaire et financier an dem Rückkaufangebot beteiligen. Das Rückkaufangebot wurde und wird der französischen Aufsichtsbehörde der Finanzmärkte (Autorité des Marchés Financiers) weder zur Freigabe noch zur Zulassung vorgelegt.

Bestimmte Aussagen in der vorliegenden Bekanntmachung sind vorausschauende, auf derzeitigen Erwartungen beruhende Aussagen. Vorausschauende Aussagen beruhen naturgemäß auf Annahmen und unterliegen wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, das die tatsächlich eintretenden Ergebnisse künftiger Geschäftsperioden wesentlich von den vorweggenommenen Ergebnissen abweichen. Für weitere Information zu diesen Risiken und Unwägbarkeiten und die den vorausschauenden Aussagen zugrundeliegenden Annahmen verweisen wir auf die jeweiligen vorausschauenden Aussagen von BA und BT unter der Rubrik "Erläuterungen und Analyse der Geschäftsleitung" (Management's Discussion and Analysis - MD&A) im Jahresbericht von Bombardier für das Geschäftsjahr 2009.

Informationen zu Bombardier

Bombardier Inc. ist ein in Kanada ansässiges, globales Unternehmen und ein weltweit führender Hersteller innovativer Transportlösungen, die vom kommerziellen Flugzeug und Geschäftsjet bis zu Schienentransport-Anlagen, -Systemen und -Dienstleistungen reichen. Der Umsatz des Geschäftsjahres zum 31. Januar 2009 belief sich auf 19,7 Mrd. USD und die Aktien des Unternehmens werden an der Börse in Toronto gehandelt (BBD). Bombardier wird als Indexbestandteil der Indizes Dow Jones Sustainability World und North America geführt. Nachrichten und Informationen stehen unter www.bombardier.com zur Verfügung.

Ansprechpartner: Bombardier Inc. Isabelle Rondeau Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 514-861-9481 E-Mail:www.bombardier.com <www.bombardier.com/>

Bombardier Inc. Shirley Chenier Abteilungsdirektorin Beziehungen zu den Investoren Tel.: 514-861-9481

[HUG#1392234]


Hugin
Maximiliansplatz 16
80333 München
(Deutschland)
Ansprechpartner: Gerd Kutter
Unternehmensprofil:
Die Hugin Group, ein Unternehmen von Thomson Reuters, ist der führende gesamteuropäische Anbieter innovativer Dienstleistungen und professioneller Unterstützung für die Verbindung von Kommunikationsexperten mit ihrem Zielpublikum. Gleichzeitig stellt Hugin stets sicher, dass sämtliche aufsichtsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Seit seinen Anfängen im Jahre 1995 übernimmt Hugin mit der Entwicklung von dynamischen Best Practice-Lösungen eine Vorreiterrolle im Bereich der Distribution von Pflicht- und Pressemitteilungen. Hugin unterstützt Unternehmen bei der Abwicklung des vollständigen Distributions- und Compliance-Bedarfs.

Die Distributionskanäle von Hugin bringen Unternehmen direkt mit Tausenden von Journalisten, Analysten, institutionellen Investoren und deren Stakeholdern in Kontakt. Mit einer umfassenden Dienstleistungspalette ist Hugin der bevorzugte Partner von Investor Relations- und Public Relations-Abteilungen. Geboten werden: Distribution von Finanz-, Pflicht- und Pressemitteilungen, Online-Services, Broadcast Services sowie Client Services. Hugin ist heute eine internationale Gruppe, die mit insgesamt 13 Büros in 12 Ländern präsent ist: Belgien, Frankreich, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Niederlande und Großbritannien. Hugin hat in 26 Ländern mehr als 2.000 Kunden.

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