Selbstanzeige beim Finanzamt
Steilpass für ein Strafverfahren
Pressemitteilung von Steuerberater Günter Zielinski
In den letzten Monaten sind viele CD"s mit Bankdaten aus der Schweiz den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten worden. Es drohen vielen deutschen Bürgern mit Bankverbindungen in die Schweiz Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, da diese Daten-CD"s gekauft werden und ausgewertet werden sollen.
Um der Bestrafung im Steuerstrafverfahren zu entgehen, wird eine Selbstanzeige den betroffenen Steuerpflichtigen angeraten. Ist dies der goldene Weg ohne Bestrafung, nur mit der Steuernachzahlung einschl. Zinsen, das Verfahren abzuschließen?
Nach § 371 der Abgabenordnung tritt bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung die Straffreiheit ein, wenn die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden und die bisher zu gering gezahlte Steuer innerhalb der gewährten Frist gezahlt wird. Es wird dabei nicht in verschiedene Sachverhalte unterschieden, sondern es müssen die Angaben in der Einkommensteuererklärung(oder einer anderen Steuererklärung) eines Jahres vollständig und richtig erklärt werden
Wer jetzt die Zinsen aus dem Schweizer Bankkonto dem deutschen Finanzamt nachmeldet glaubt sich strafrechtlich in Sicherheit. Leider ist dies ein Irrglaube, denn nur wenn die bisher fehlenden Angaben in der Steuererklärung umfassend nacherklärt werden und die dann festgesetzte Steuer auch innerhalb der gegebenen Frist bezahlt wird, tritt die Straffreiheit ein. Wenn aber nicht alle fehlenden Angaben nachgemeldet werden, wenn zum Beispiel in der betrieblichen Buchhaltung private Bewirtungen als Betriebsausgaben gebucht wurden und dieser Vorgang nicht gemeldet wurde, ist die Straffreiheit in akuter Gefahr. Ebenso wenn die Frage nach dem Ursprung der in der Schweiz angelegten Gelder nicht geklärt wurde und die Steuerfahndungsstelle weitere Auskünfte haben will.
Außerdem muss bei der Selbstanzeige bedacht werden, dass der Beamte der Steuerfahndung den vorgelegten Unterlagen glauben muss. Tut er es nicht und es wird eine Betriebsprüfung in dem Unternehmen durchgeführt und es kommen, wenn auch nur kleine, Unregelmäßigkeiten vor, dann ist die Straffreiheit einer Selbstanzeige in großer Gefahr.
Wer beim Finanzamt eine Nacherklärung von bisher verschwiegenen Einkünften abgibt, muss um die Straffreiheit zu erhalten, wirklich alles bisher Verschwiegene nachholen. Ein Vorgehen nach einer Salamietaktik kann sehr unangenehme Folgen haben. Dies sollte ein versierter Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht unbedingt beachten, sonst könnte er wegen einer fehlerhaften Beratung in die Haftung genommen werden.
Weitere Informationen: FAP Institut für Steuerfragen GmbH post@fap-institut.de
und Steuerberater Günter Zielinski g.zielinski@steuerberater-zielinski.de
Steuerberater Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37
22391 Hamburg
(x)
Telefon: 040 536 40 10
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de

Pressekontakt:
Steuerberater Günter Zielinski
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