14.09.2008 - 08:36 Uhr

Brennholz für ALG 2-Empfänger

Pressemitteilung von Brennholz-Deutschland

Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG 2) mit einem Kaminofen heizt, der hat Anspruch auf Übernahme der Brennholzkosten durch die ARGE. Zusammen mit dem Gelsenkirchener Sozialrecht-Experten Jens-Oliver Siebold (http://www.ra-ebener-siebold.de) haben die Händler von http://www.brennholz-deutschland.de einige Infos zusammengestellt. Die Händler stehen aber auch vor Ort als Ansprechpartner zu diesem Thema zur Verfügung.

Bei ALG-II Empfängern ist es grundsätzlich so, dass sie die Kosten der Unterkunft (wird immer mit KdU abgekürzt) vollständig von der jeweiligen ARGE erstattet bekommen. Zu diesen KdU´s gehören auch die Heizkosten. Wenn jemand seine Wohnung mit Holz heizt, so bekommt er dieses also vollständig von der ARGE ersetzt. Es findet lediglich ein Abzug von 18 % statt, wenn mit der Heizung auch das Warmwasser erhitzt wird, was bei Holz wohl eher die Ausnahme sein dürfte.

Mehr Infos auf brennholz-deutschland.de


Brennholz-Deutschland
Holunderweg 2
59581 Warstein
(Deutschland)
Telefon: 02902 911 465
Ansprechpartner: Udo Schmallenberg

Pressekontakt:
Rechtsanwälte Ebener & Siebold
Rotthauser Str. 5, 45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/274316 oder 0209/274317
Fax: 0209/272922
E-Mail: info@ra-ebener-siebold.de
www.ra-ebener-siebold.de


Unternehmensprofil:

Brennholz Deutschland ist ein Händlernetzwerk mit 150 Partnern in ganz Deutschland. Themen rund um Brennholz werden tagesaktuell aufgenommen. Außerdem gibt es eine Datenbank mit viel Brennholz-Wissen.

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