HUGIN/Bombardier gibt neuen Emissionspreis seiner 2018 und 2020 fälligen vorrangigen Anleihen bekannt
Pressemitteilung von Hugin
Bombardier Inc. gab heute den neuen Emissionspreis seiner vorrangigen Anleihen mit einem Nennbetrag von insgesamt 1,5 Mrd. USD bekannt. Das Emissionspaket besteht aus 2018 fälligen vorrangigen Bombardier-Anleihen mit einem Nennbetrag von insgesamt 650,0 Mio. USD sowie einem 7,5-prozentigen Bezugsschein und aus 2020 fälligen vorrangigen Bombardier-Anleihen mit einem Nennbetrag von insgesamt 850,0 Mio. USD sowie einem 7,75-prozentigen Bezugsschein. Beide Anleihearten werden zum Nennwert angeboten. Bombardier beabsichtigt, die Nettoerträge aus diesem Emissionsangebot gemäß des am heutigen Tag veröffentlichten Kaufangebots (das "Kaufangebot") zur Finanzierung des Rückkaufs seiner aktuell ausstehenden Anleihen im Umfang eines Nennbetrags von bis zu 1,0 Mrd. USD sowie für allgemeine Zwecke innerhalb des Konzerns zu verwenden.
In Rechtsgebieten, in denen ein derartiges Angebot bzw. Ersuchen gegen gültige Gesetze verstößt, stellt diese Bekanntmachung kein Angebot bzw. keine Einholung einer Zustimmung zum Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art dar. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht entsprechend des US-amerikanischen Wertpapiergesetzes von 1933 (das "Wertpapiergesetz") in seiner abgeänderten Fassung bzw. sonstiger Wertpapiergesetze anderer Rechtsgebiete registriert und dürfen daher ohne vorherige Registrierung bzw. Befreiung von den gültigen zulassungsrechtlichen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. Die an dieser Stelle erwähnten Wertpapiere wurden und werden entsprechend gültiger kanadischer Wertpapiergesetze nicht für den öffentlichen Verkauf zugelassen. Dementsprechend darf ein Kaufangebot bzw. der Verkauf dieser Wertpapiere in Kanada nur dann erfolgen, wenn die Transaktion entsprechend gültiger Wertpapiergesetze von den zulassungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Emissionsprospekt und Händler befreit ist.
Weder der Vorstand von Bombardier noch Konsortialführer, Abwicklungsstelle, Treuhänder oder Informationsstelle oder die Treuhänder der jeweiligen Art der Anleihe sprechen Empfehlungen dahingehend aus, ob Inhaber von Anleihen diese in vollem Umfang oder in Teilen zeichnen oder behalten sollten. Niemandem wurde vonseiten des Unternehmens oder den anderen involvierten Parteien die Erlaubnis erteilt, in diesem Zusammenhang eine Empfehlung auszusprechen. Inhaber von Anleihen müssen selbst entscheiden, ob sie ihre Anleihen zum Kauf anbieten, und wenn dies der Fall sein sollte, in welchem Umfang Anleihen zum Kauf angeboten werden.
Die Offenlegung dieser Bekanntmachung sowie sonstiger Dokumente und Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot ist nicht erfolgt. Derartige Dokumente und Informationsmaterialien wurden außerdem nicht im Sinne des 21. Abschnitts des Financial Services and Markets Act aus dem Jahr 2000 durch eine autorisierte Person freigegeben. Dementsprechend dürfen derartige Dokumente und/oder Informationsmaterialien nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Verbreitung derartiger Dokumente und/oder Informationsmaterialien als Werbung für Finanzprodukte erfolgt im Vereinigten Königreich ausschließlich an Personen, die unter die Definition eines Investmentspezialisten fallen (wie in Artikel 19(5) des Erlasses Financial Services and Markets Act 2000 (Finanzwerbung) aus dem Jahr 2005 (der "Erlass") definiert), bzw. an Personen, die Artikel 43(2) des Erlasses entsprechen oder an Personen, denen diese Materialien aufgrund sonstiger Bestimmungen des Erlasses zugänglich gemacht werden.
In der Republik Italien ("Italien") gilt das Kaufangebot weder direkt noch indirekt. Das Kaufangebot ist entsprechend italienischer Gesetze und Regulierungen nicht Gegenstand der Clearing-Verfahren der Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa ("CONSOB") und/oder der italienischen Zentralbank und wird daher auch nicht vorgelegt. Daher dürfen weder das Rückkaufangebot, infolgedessen das Kaufangebot selbst unterbreitet wird (das "Rückkaufangebot"), noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Angebot in Italien vertrieben oder verbreitet werden.
Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden zwecks Zulassung oder Anerkennung der belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (Commission bancaire, financiere et des assurances/Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen) vorgelegt. Dementsprechend darf das Kaufangebot im Königreich Belgien ("Belgien") nicht als öffentliches Angebot wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 zu öffentlichen Übernahmeangeboten bzw. wie in Artikel 3 des belgischen Gesetzes vom 16. Juni 2006 zum öffentlichen Angebot von Finanzierungsinstrumenten sowie zur Handelszulassung von Finanzierungsinstrumenten auf regulierten Märkten (gemeinsam "Belgisches Gesetz zu öffentlichen Angeboten") in ihrer von Zeit zu Zeit überarbeiteten oder ergänzten Fassung erfolgen. Demzufolge darf das Kaufangebot in Belgien nicht beworben und in Belgien wohnhaften Personen nicht direkt oder indirekt unterbreitet werden, es sei denn, sie gelten im Sinne des Artikels 10 des belgischen Gesetzes (wie von Zeit zu Zeit abgeändert) zu öffentlichen Angeboten als selbstständig handelnde "qualifizierte Investoren". Gleiches gilt für diese Bekanntmachung sowie den Vertrieb bzw. die Verbreitung von Dokumenten und Informationsmaterialien (einschließlich Vermerke, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnliche Dokumente).
Der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich ("Frankreich") wird das Kaufangebot weder direkt noch indirekt unterbreitet. Weder diese Bekanntmachung noch sonstige Dokumente oder Informationsmaterialien im Zusammenhang mit dem Kaufangebot wurden und werden der Öffentlichkeit in Frankreich zugänglich gemacht. Ausschließlich (i) Anbieter von Investment-Dienstleistungen in Bezug auf das Portfoliomanagement im Auftrag Dritter (personnes fournissant le service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifies), die keine Privatpersonen sind, gelten entsprechend der Definitionen der Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monetaire et financier) als zur Teilnahme am Kaufangebot zugelassene Personen. Das Rückkaufangebot wird daher weder zu Clearing-Zwecken noch zur Zulassung der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte (Autorite des Marches Financiers) vorgelegt.
Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind als vorausschauende Aussagen zu betrachten, die auf aktuellen Erwartungen beruhen. Vorausschauende Aussagen unterliegen naturgemäß bestimmten Annahmen der Unternehmensführung sowie wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen erheblich von den im Rahmen von vorausschauenden Aussagen getätigten Prognosen abweichen. Für zusätzliche Informationen bezüglich der Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, denen vorausschauende Aussagen unterliegen, verweisen wir auf die jeweiligen vorausschauenden Aussagen von BA und BT unter der Rubrik "Erläuterungen und Analyse der Geschäftsleitung" ("MD&A") im Jahresbericht von Bombardier für das Geschäftsjahr 2009.
Informationen zu Bombardier
Bombardier Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Transportlösungen - angefangen bei Verkehrsflugzeugen und Geschäftsreisejets bis hin zur Schienenverkehrstechnik und den damit verbundenen Systemen und Dienstleistungen. Bombardier Inc. ist ein weltweit tätiger Konzern mit Hauptsitz in Kanada. Im vergangenen Geschäftsjahr zum 31. Januar 2009 beliefen sich die Konzernumsätze auf 19,7 Mrd. US-Dollar; die Aktien des Unternehmens werden an der Börse Toronto (BBD) gehandelt. Darüber hinaus wird Bombardier sowohl weltweit als auch für Nordamerika im Dow Jones Sustainability Index geführt. Aktuelle Meldungen und Informationen stehen auf www.bombardier.com
zur Verfügung.Ansprechpartner: Bombardier Inc. Isabelle Rondeau Director, Communications 514-861-9481
Bombardier Inc. Shirley Chenier Senior Director, Investor Relations 514-861-9481 www.bombardier.com
[HUG#1394710]
Hugin
Maximiliansplatz 16
80333 München
(Deutschland)
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Die Distributionskanäle von Hugin bringen Unternehmen direkt mit Tausenden von Journalisten, Analysten, institutionellen Investoren und deren Stakeholdern in Kontakt. Mit einer umfassenden Dienstleistungspalette ist Hugin der bevorzugte Partner von Investor Relations- und Public Relations-Abteilungen. Geboten werden: Distribution von Finanz-, Pflicht- und Pressemitteilungen, Online-Services, Broadcast Services sowie Client Services. Hugin ist heute eine internationale Gruppe, die mit insgesamt 13 Büros in 12 Ländern präsent ist: Belgien, Frankreich, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Niederlande und Großbritannien. Hugin hat in 26 Ländern mehr als 2.000 Kunden.
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