Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht
Autounfall mit Fahrradfahrer
Pressemitteilung von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
AG München, Az. 343 C 5058/09
Hintergrundinformation:
Bei Verkehrsunfällen kommt es häufig zu einer quotenmäßigen Aufteilung der Haftung zwischen den Beteiligten. So trägt nicht unbedingt derjenige die volle Haftung, welcher zum Beispiel die Vorfahrt missachtet hat. Auch ein Fehlverhalten des Unfallgegners kann berücksichtigt werden und dazu führen, dass dieser einen Teil des Schadens zu tragen hat. Der Fall: Ein Autofahrer in München wollte rechts abbiegen. Die Straße verfügte rechts über einen Radweg, auf dem ihm eine Radfahrerin entgegenkam. Diese war also auf der falschen Straßenseite unterwegs. Der PKW-Fahrer sah die Radfahrerin. Allerdings war er der Ansicht, noch weit genug von ihr entfernt zu sein. Er ließ sein Auto anrollen und blickte über die Schulter nach hinten, um nach möglichen Radfahrern Ausschau zu halten, die den Radweg in richtiger Fahrtrichtung nutzten. Beim Abbiegen kollidierte der PKW mit der Radfahrerin; am Auto entstand ein Schaden von 2.536 Euro. Die Radlerin verweigerte die Zahlung, da sie Vorfahrt gehabt habe. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied, dass einerseits auf Seiten des Autofahrers die Betriebsgefahr berücksichtigt werden müsse, die von seinem Fahrzeug unabhängig vom Verschulden ausgehe. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, ist dem Gericht zufolge ferner das Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren" auch gegenüber Radfahrern zu beachten, die in falscher Fahrtrichtung unterwegs sind. Der Autofahrer habe die Radfahrerin sehen können. Er habe die Pflicht gehabt, vor dem endgültigen Abbiegen nochmals nachzusehen, wie weit sie noch entfernt war. Allerdings habe die Radlerin ebenfalls zum Unfall beigetragen, indem sie den Radweg in falscher Richtung befahren habe. Sie hätte trotz Vorfahrt nicht einfach weiterfahren dürfen, als der PKW abzubiegen begann. Unter diesen Umständen teilte das Gericht die Haftung zwischen Radfahrerin und Autofahrer mit einem Drittel zu Lasten der Radfahrerin und zwei Dritteln zu Lasten des Autofahrers auf. Der PKW-Fahrer bekam damit immerhin noch 845 Euro zugesprochen.
Amtsgericht München, Urteil vom 5.6.2009, Az. 343 C 5058/09
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
(Deutschland)
Telefon: 089 6275-1613
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
0899984610
www.hartzkom.de
Unternehmensprofil:
Permanenter Link:
Das könnte Sie auch interessieren:
Pressemitteilungen News-Ticker
-
27.05.2012 - 00:37 - e-motion experts GmbH, 40470 Düsseldorf
e-motion eBike Pendlerstudie für Unternehmen

-
26.05.2012 - 23:42 - Mein Bau - Das Onlinemagazin, A-6833 Klaus in Vorarlberg
Dächer aus Metall Renaissance und Nachhaltigkeit

-
26.05.2012 - 22:07 - BERLINER MORGENPOST
BERLINER MORGENPOST: Regieren bedeutet Kompromisse - Leitartikel von Hajo Schumacher

-
26.05.2012 - 20:10 - Oberstdorf Event GmbH, 87538 Fischen
Das 4-Sterne Hotel Oberstdorf im Allgäu feiert 10-jähriges Jubiläum!

-
26.05.2012 - 19:54 - DEMOS Wohnbaugesellschaft GmbH, 80337 München
www.demos.de: Lukrative Immobilien in München und Umgebung für mehr Wohnqualität

-
26.05.2012 - 18:04 - Schluga Camping Welt, 9620 Hermagor-Pressegger See
Campen: Programm inklusive
In der Schluga Camping Welt in Kärntens Süden

-
26.05.2012 - 16:43 - Knieper Projektmanagement, 53113 Bonn
Aufsteller mit Informationsflyer zum Thema Zahnunfall und Zahnrettungsbox zur Auslage in Zahnarztpraxen, Apotheken, etc. jetzt NEU bei Zahnrettungsbox.com erhältlich

-
26.05.2012 - 16:12 - Communication Office Düsseldorf, 40239 Düsseldorf
Komplexität als Chance

-
26.05.2012 - 15:48 - Creditum.eu, SW1E 5RS London, Greater London
http://creditum.eu : Kredit auch in schwierigen Fällen möglich

-
26.05.2012 - 15:40 - change.project gmbh, 70563 Stuttgart
Zufriedene Kunden? Ja bitte!





















