Regelungen der Hausordnung
Rechte und Pflichten der Mieter
Pressemitteilung von Unister GmbH
informiert, was beim Aufstellen einer Hausordnung beachtet werden muss.In der Regel, gehört eine Hausordnung zu einem Mietvertrag (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/mietvertrag
) dazu. Ist beim Abschluss des Mietvertrages noch keine vorhanden, kann sie einseitig vom Vermieter aufgestellt werden. Dabei dürfen jedoch keine zusätzlichen Pflichten für die Mieter entstehen, die nicht bereits im Mietvertrag enthalten sind. Die Hausordnung dient lediglich der Konkretisierung der bereits bestehenden Verantwortung des Mieters über die Mietsache. Außerdem fungiert sie als Verhaltensmaßstab, der die Mietparteien vor gegenseitiger Belästigung schützt, zum Beispiel durch Festlegung der Benutzungszeiten für die Gemeinschaftsräume. Allgemeine mietvertragliche Verpflichtungen gehören nicht in eine Hausordnung, ebenso wenig dürfen enthaltene Paragraphen den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen. Häufig enthält die Hausordnung Bestimmungen zur regelmäßigen Reinigung des Treppenhauses und der gemeinsam genutzten Flächen sowie die Aufteilung dieser Aufgaben auf die einzelnen Mieter.Eine bestehende Hausordnung kann nur mit Einverständnis aller Mieter wieder geändert werden. Wird gegen die Hausordnung verstoßen, kann in leichten Fällen eine Abmahnung erfolgen. In schweren Fällen, kann dies sogar eine Kündigung oder ein Hausverbot nach sich ziehen.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/hausordnung/4911.html

Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig
(Deutschland)
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Ansprechpartner: Lisa Neumann
Pressekontakt:
Lisa Neumann
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Barfußgässchen 12
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