GTÜ warnt vor Installation von Solaranlagen ohne geprüfte Statik
Pressemitteilung von Ummen Communications
„Seit dem 1. Januar 2007 sind in Berlin bautechnische Unterlagen auch bei Neubauten nicht mehr archivierungspflichtig und werden in die Verantwortung des Bauherrn gelegt“, sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. In Hamburg ist die Bauaufsichtsbehörde seit Februar 2006 nicht mehr für die Archivierung von Baugenehmigungen, Bauvorlagen, statischen Berechnungen, bautechnischen Nachweisen, Prüf- und Überwachungsberichten zuständig. Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern stellen die Archivierung den Bauaufsichtsbehörden frei. De Biasi stellt fest: „Die Aufgabe der Archivierung von Bauunterlagen in den staatlichen Archiven der Bauämter ist aus unserer Sicht nicht nur eine technische Erfordernis zur Qualitätssicherung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Zudem empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche Regelung.“
Bei Umbauarbeiten, Abriss oder der Durchführung von Brandsicherheitsschauen können Planer aufgrund der vernachlässigten Archivierung wichtiger Bauunterlagen oft nicht mehr von einer gesicherten Datengrundlage beispielsweise hinsichtlich des statisch-konstruktiven Gefüges ausgehen. Denn viele private Bauherren sind sich ihrer Verpflichtung zur Archivierung gar nicht bewusst. Gehen Unterlagen verloren, so kann das den Bauherrn in Berlin bis zu 500.000 Euro Strafe kosten. Erforderlich wären dann zudem umfangreiche und teure Bauzustandsuntersuchungen. Auch bei öffentlichen Gebäuden werden solche Kosten gerne zu Lasten der Qualität und Sicherheit eingespart. Die Archivierung bautechnischer Unterlagen in staatlichen Archiven spielt nicht nur bei Umbauten und Installationsarbeiten von Solaranlagen eine Rolle, sondern ebenfalls bei Veräußerungen. Die Unterlagen bilden hier eine gesicherte Grundlage bei der Wertermittlung von Bewertungsgutachtern. Fehlen sie, so kann sich eine Preisminderung beim Verkauf abzeichnen, da ein Umbau ohne vorhandene Bauakten teurer würde.
„Neben der Beachtung der Bauunterlagen empfehlen wir bei der Verankerung von Solaranlagen zusätzlich die Statik der Dächer neu zu berechnen“, so de Biasi. „Statische Prüfungen ermöglichen eine verbindliche Aussage, ob Gebäude und Dach das Gewicht einer Photovoltaikanlage dauerhaft tragen.“ Im Rahmen der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung setzt die GTÜ öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige ein, die bei Umbauarbeiten die notwendigen statischen Prüfungen durchführen.
Ummen Communications
Lindenstraße 76
10969 Berlin
(Deutschland)
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Ansprechpartner: Ute Gombert
Pressekontakt:
Ummen Communications GmbH
Ute Gombert
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Unternehmensprofil:
Die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) ist die größte Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger in Deutschland. Die GTÜ, dahinter steht der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), bietet Sachver-ständigenleistungen in den Bereichen Baubegleitung, Energieberatung, Qualitätsmanagement, Anlagensicherheit und Fahrzeuguntersuchungen an. Im Rahmen der Baudienstleistungen umfasst das Kompetenzfeld der GTÜ die Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ), die Erstellung von Energieausweisen, Schadensgutachten sowie Bauabnahmen und Baubegutachtungen sowie einen technischen Immobiliencheck. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die Sachverständigenorganisation GTÜ verfügt über ein flächendeckendes, bundesweites Netz von Vertragspartnern.
www.gtue.de
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