22.02.2012 - 03:16 Uhr

Trinkwasserverordnung und Legionellen - Fa. Jutzy Haustechnik & Service GmbH aus Berlin und Potsdam berät!

Pressemitteilung von Jutzy Haustechnik & Service GmbH

Die seit 1. November 2011 geänderte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt derzeit für Wirbel in der Wohnungswirtschaft. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen das Trinkwasser von 2012 an jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Dazu kommen weitere Melde-, Anzeige-, Informations- und Archivierungspflichten.
Die TrinkwV bezieht sich auf „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“. Das sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss- Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder mehr als drei Litern Wasser in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle. Die Verordnung betrifft somit so gut wie alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung.
Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und den Inhalt der Rohrleitung.

Es ist zu empfehlen das die Eigentümer oder Hausverwalter die betroffenen Trinkwasseranlagen gemeinsam mit ihrem Fachhandwerker überprüfen und für eine reibungslose Probeentnahme vorbereiten. Die Legionellengefahr ist ohnehin sehr gering, wenn die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und betrieben wird. Insbesondere sind Temperaturen einzuhalten und stehende Leitungsabschnitte zu vermeiden. Betriebstemperaturen von unter 50°C sollten vermieden werden. Eine Empfehlung, die Temperatur auf 60°C einzustellen. Die Empfehlung gilt für Ein- und Mehrfamilienhäuser also Klein- und Großanlagen da die Legionellenbildung in den Temperaturbereich von 25°C bis 45°C erfolgt.

Laut TrinkwV dürfen nur akkreditierte Stellen – Listen führen die Gesundheitsämter – Trinkwasserproben an mindestens drei Stellen der Warmwasseranlage entnehmen. Die Entnahmestellen sind in der Warmwasserleitung (Vorlauf) kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung (Rücklauf) kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass an diesen Stellen passende Entnahmestellen vorhanden sind, das heißt zwei Entnahmearmaturen, im Vorlauf und im Rücklauf, sind nachträglich einzubauen. Die dritte Stelle in der Wohnung, zum Beispiel ein Wasserhahn im Bad, ist immer vorhanden.

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserverordnung und Legionellen erhalten Sie unter www.jutzy-haustechnik.de

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Rudolf-Breitscheid-Str. 118

14482 Potsdam

Tel.: 0331-747620

Fax: 0331-7476228

mail: info@jutzy-haustechnik.de
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