Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG verliert vor dem Oberlandesgericht München

Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG ist mit Urteil des Landgerichts München I vom 13.10.2017 zur Berechnung der Auseinandersetzungsbilanz eines Anlegers verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass ein Mandant der Kanzlei Martin durch Verwendung von fehlerhaften Kapitalmarktinformationen zum Gesellschaftsbeitritt bestimmt wurde, sodass die außerordentliche Kündigung des Vertrages, die zuvor außergerichtlich durch Rechtsanwalt Martin erklärt wurde, wirksam ist. Der Anleger muss seit der Kündigung des Vertrages keine weiteren Zahlungen an Opalenburg leisten und hat einen Anspruch auf Berechnung der Auseinandersetzungsbilanz.

Das OLG München bestätigte mit Urteil vom 26.07.2018 die Rechtsprechung der 3. Kammer des LG München I und wies in diesem Umfang die Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SaveInvest KG zurück. Dem Kläger (Anleger) wurden, so das OLG München, aufklärungspflichtige Tatsachen (Risiken) vorenthalten, was kausal für die Anlageentscheidung des Anlegers wurde.

Die Kausalität des Beratungsdefizits wird für die Anlageentscheidung vermutet; die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG konnte diese Kausalitätsvermutung nicht widerlegen. Eine Verwirkung des Kündigungsrechts wurde vom OLG München abgelehnt, da es sowohl am Zeitmoment als auch am Umstandsmoment fehle. Dem Kläger (Anleger) ist daher nicht mehr zuzumuten, bis zum Eintritt einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit in der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG zu bleiben. Durch die Kündigung wird die Gesellschafterstellung des Anlegers beendet.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

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