ARAG Recht schnell…

+++ Keine privaten Knöllchen +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister" für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterlägen einem absoluten Verwertungsverbot, entschied laut ARAG Experten das Gericht (Az.: 2 Ss-Owi 963/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main.

+++ Zu viel gefehlt… +++
Ein Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, kann beendet werden. Eine dahingehede Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule ist nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 4 K 989/19.KO) nicht zu beanstanden.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Koblenz.

+++ Vorsicht rutschig! +++
Ein Hotelier kommt seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich bestehender Rutschgefahren auf einer regennassen Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang in ausreichendem Maß nach, wenn er ein Warnschild aufstellt. Dies gilt laut ARAG Experten nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings nur, wenn die Rampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht (Az.: X ZR 110/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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