Haben Sie die neue TRBS schon umgesetzt?

Sicherheit, Komfort, Ergonomie und die Möglichkeit flexibel auf unterschiedliche Arbeitssituationen zu reagieren, dies sind die Vorzüge, die KRAUSE-Kunden von den Steigtechnik-Lösungen aus dem hessischen Alsfeld kennen. Mit dem Inkrafttreten der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 Teil 2" im Dezember 2018 haben sich für gewerbliche Nutzer von Leitern jedoch einige Änderungen ergeben. Die Arbeitsschutzvorschriften sehen vor, dass Sprossenleitern unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr erlaubt sind, was bei Nichtbeachtung schlimmstenfalls zur Sperrung einer kompletten Baustelle führen kann.

Was beinhalten die TRBS 2121-2?
Die TRBS 2121-2 konkretisieren die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und stellen erhöhte Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Leitern durch gewerbliche Anwender. Sie sprechen nicht nur von Leitern im Allgemeinen, sondern unterscheiden zwischen Sprossen- und Stufenleitern sowie der Verwendung als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz.

Eine Nutzung der Leiter als Verkehrsweg liegt immer dann vor, wenn ein höher- oder tieferliegender Arbeitsplatz mit Hilfe der Leiter erreicht werden soll und die Leiter dabei verlassen wird. Zum Beispiel der Aufstieg auf ein Garagendach, um dort Instandhaltungsarbeiten auszuführen. Nach Abschluss der Arbeit wird das Dach über den Verkehrsweg Leiter wieder verlassen. Im Gegensatz dazu liegt eine Nutzung als Arbeitsplatz immer dann vor, wenn der Nutzer während der Tätigkeit die Leiter nicht verlässt und die anfallenden Arbeiten auf der Leiter stehend ausführt.

Die Verwendung einer Leiter als Verkehrsweg ist bis zu einer maximalen Höhe von 5 m möglich. Werden Leitern nur sehr selten als Verkehrsweg benutzt, sind auch Höhen über 5 m zulässig. Bei der Verwendung einer Leiter als Arbeitsplatz sind nach den Regeländerungen nur noch Stufenleitern erlaubt.

Die KRAUSE STABILO +S Lösung – eine Leiter für alle Einsatzzwecke
Die innovativen KRAUSE STABILO +S Leitern mit Stufen und Sprossen vereinen Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter. Die entnehmbaren Leiternteile von Schiebe- und Vielzweckleitern können auch in der TRBS-konformen Version entnommen und unabhängig vom Rest der Leiter genutzt werden. Bei wechselnden Verwendungsarten muss keine zusätzliche Leiter angeschafft werden, was sich positiv auf die Investitionskosten auswirkt.

Alle Aufstellmöglichkeiten, die KRAUSE-Nutzer bereits von den herkömmlichen Sprossenleitern kennen, können mit den jeweiligen TRBS-Leitern wie gewohnt genutzt werden. KRAUSE STABILO +S-Leitern kommen dabei ganz ohne zusätzliche Trittplatten oder nachträglich anbringbare Stufen aus, was den Konstrukteuren der Marktführer für Steigtechnik besonders wichtig war. Mit einer KRAUSE-TRBS-Leiter ist man auf Baustellen immer für alle Eventualitäten gewappnet und hat immer die passende Leiter zur Hand.

Darüber hinaus sind KRAUSE TRBS-Leitern durch ihre Stufen/Sprossen-Kombination leichter als Leitern mit reiner Stufenausstattung. Die innovative blaue Sicherheits-Breitsprosse sorgt für einen komfortablen Übergang von Sprossen auf Stufen und gewährleistet darüber hinaus die einfache Handhabung beim Auf- und Umbau der Leiter mit dem einzigartigen Auto-Snap-System.

Die TRBS 2121-2 als Chance für die Arbeitssicherheit
Obwohl es sich bei den TRBS 2121-2 um keine verbindlichen Rechtsvorschriften handelt, sollten sie von den Betroffenen nicht ignoriert werden. Zwar kann man von der Umsetzung der Inhalte abweichen (§ 4 Abs. 3 BetrSichV), muss dann aber die Sicherheit der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gewährleisten. Passt der Unternehmer die Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Inhalten des Regelwerkes an, kann davon ausgegangen werden, dass er die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen erfüllt (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 BetrSichV).

Die Reform der TRBS 2121-2, kann daher auch als Chance gesehen werden, ein Arbeitsschutzsystem zu etablieren, welches durch geringere Ausfallzeiten von Mitarbeitern die Unternehmen effektiver macht. Allen gewerblichen Nutzern von Leitern ist daher dringend angeraten, sich mit den Inhalten der TRBS 2121-2 auseinanderzusetzen.

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