Politische Diskriminierung und Willkür muss aufhören – Biomethan macht Verkehr- und Wärmesektor klimafreundlich!

Biogasrat+ zum geplanten nationalen Emissionshandelsgesetz

Berlin, 06.11.2019. Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestag zur Umsetzung der CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Wärmesektor im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) fordert der Biogasrat+ e.V. massive Änderungen am Gesetzentwurf. „Zweck des Gesetzes ist es, Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger, wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel im Verkehrs- und Wärmesektor zu bepreisen und in einem nationalen Emissionshandelssystem zu erfassen. Umso unverständlicher ist es, dass in Anlage 1 des Gesetzes auch biogene, das heißt erneuerbare gasförmige und flüssige Kraft-, Heiz- und Brennstoffe in dem nationalen Emissionshandelssystem erfasst werden und damit laut Gesetzentwurf der CO2-Bepreisung unterliegen, während elektrischer Strom aber auch erneuerbare feste biogene Energieträger unberücksichtigt bleiben“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V..

Der Verband sieht hierin eine direkte politische Diskriminierung erneuerbarer Energieträger wie Biomethan, die vom Bundesumweltministerium im Gesetzentwurf faktisch fossilen Brenn- und Kraftstoffen gleichgestellt werden. „Dies ist fachlich und sachlich nicht nachvollziehbar und zeugt von reiner politischer Willkür. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Gesetzentwurf klarzustellen, dass biogene gasförmige und flüssige Brenn-, Kraft- oder Heizstoffe wie Biomethan nicht dem nationalen Emissionshandelssystem unterliegen bzw. Biomethan aus der Anlage 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfes, das in der Kombinierten Nomenklatur unter der Position 271129 geführt wird, komplett zu streichen“, so Hochi. Darüber hinaus muss nach Ansicht des Biogasrat+ e. V. dringend geklärt werden, wie das geplante Emissionshandelssystem im Verkehrssektor mit der etablierten Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor zusammenwirken soll, die sich in den letzten Jahren als Instrument zur Treibhausgasminderung bewährt hat. Hier fordert der Verband eine Anhebung der Treibhausgasminderungsquote auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie die Anhebung der energetischen Unterquote für fortschrittliche, erneuerbare Kraftstoffe auf 0,3 Prozent ab 2020, um den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe zu forcieren. Hochi: „Allein mit dem Einsatz von Biomethan als erneuerbarer Kraftstoff werden mehr als 90 Prozent an Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr eingespart. Dieses Potenzial zur Defossilisierung des Verkehrssektors muss genutzt werden.“

Kritisch sieht der Verband zudem, die im Gesetzentwurf vorgesehene Entmündigung von Bundestag und Bundesrat durch zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die künftig nicht der Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat unterliegen sollen. „Das ist in unseren Augen hochgradig undemokratisch angesichts der Tragweite des Gesetzes und eine unzulässige Verlagerung des gesetzlichen Auftrags, den die Wählerinnen und Wähler den Abgeordneten erteilt haben, auf die Ministerien, also die Exekutive“, betont Hochi.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
Email: karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100

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