Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren

Nebenkosten werden oft als „zweite Miete" bezeichnet. Sie sind immer wieder Anlass für Missverständnisse zwischen Vermieter und Mieter. Dabei könnten viele Unstimmigkeiten mit einer Überprüfung des Mietvertrages vermieden werden. Entsprechend sind die Betriebskosten ein wesentlicher Teil der Beratungsarbeit von Eigentümer- und Mieterorganisationen.

Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, sollten Vermieter sich rechtzeitig mit dem Thema Betriebskosten zu beschäftigen. Wie sie richtig vereinbart und abgerechnet werden, erklärt Fachanwalt Thomas Bellmer, Geschäftsführer von Haus & Grund Darmstadt, am 5. Dezember 2019. Die Veranstaltung findet um 17 Uhr bei der Sparkasse Darmstadt statt: Rheinstraße 10-12, 64283 Darmstadt. Anmeldung: Telefon 06151 – 2816 100 899

* * * * *

Publiziert durch PR-Gateway.de.

Veröffentlicht von:

Haus & Grund Darmstadt e.V.

Poststraße 9
64293 Darmstadt
Deutschland
Telefon: 06151 3990-0
Homepage: https://www.rfw-kom.de

Avatar Ansprechpartner(in): Thomas Bellmer
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Über Haus & Grund Darmstadt

Haus & Grund Darmstadt e. V. vertritt seit 1904 die Interessen von mehr als 5.000 Eigentümern und Vermietern in Darmstadt und Umgebung. Der Verein berät seine Mitglieder in sämtlichen Rechtsfragen rund um die eigene Immobilie. Haus & Grund Darmstadt ist einer von 900 Vereinen, die in 22 Landesverbänden beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland organisiert sind. Damit ist er Teil einer starken politischen Interessenvertretung für das private Eigentum in Deutschland.

Informationen sind erhältlich bei:

rfw. kommunikation
Poststraße 9
64293 Darmstadt
presse@rfw-kom.de
06151 3990-0
https://www.rfw-kom.de

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: