billiger.de fordert für Google Neutralität wie für Telekommunikations- und Energienetzbetreiber

Karlsruhe. Google missbraucht seine marktbeherrschende Stellung, indem die Suchmaschine den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping in den Suchergebnissen seiner allgemeinen Internetsuche besser platziert und darstellt als konkurrierende Vergleichsdienste. Die Suchmaschine verschafft so seinem eigenen Dienst einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Das erfolgt trotz eines bereits 2017 von der Europäischen Kommission ausgesprochenen Verbots der Selbstbegünstigung. Diesen Vorwurf erhebt die solute GmbH, die das Preisvergleichsportal billiger.de betreibt, gemeinsam mit 40 anderen Europäischen Preisvergleichsportalen.

Die solute GmbH legt nun nach und geht in ihren Forderungen an die Wettbewerbshüter noch einen Schritt weiter. Sie verlangt, dass Google analog zu regulierten, netzbasierten Infrastrukturen wie Telekommunikation oder Energie strikten Neutralitäts-, Zugangs- und Transparenzvorgaben unterworfen wird.

Im Telekommunikationsrecht etwa verhindern Vorgaben zur sogenannten „Netzneutralität“, dass Netzbetreiber ihre Monopolstellung ausnutzen, um sich selbst oder ausgewählten Dritten Vorteile zulasten des „freien Internets“ zu verschaffen. Durch die Transparenz- und Nichtdiskriminierungsverpflichtungen wird sichergestellt, dass Betreiber von Einrichtungen, die für den Zugang zu Endkunden unerlässlich sind, nicht ihre eigenen Vertriebs- oder Produktionsorganisationen besser behandeln dürfen als konkurrierende Anbieter.

Netzinfrastrukturbetreiber unterliegen daher strengen Transparenz- und Gleichbehandlungspflichten. Diese werden durch Vorgaben für eine strukturelle Trennung, der den Zugang zu Endkunden vermittelnden Infrastruktur und der über diese Infrastruktur angebotenen Dienste des Infrastrukturbetreibers, flankiert, das sogenannte „Unbundling“.

Aufgrund ökonomischer Besonderheiten der Internetökonomie ist die Machtposition von Google bei der allgemeinen Internetsuche heute ähnlich unangreifbar wie die von Netzinfrastrukturen. Der Google-Suche kommt auch eine mindestens ebenso große wirtschaftliche Bedeutung für den Zugang zu Endkunden zu, wie etwa Telekommunikations- oder Energienetzen. Die Bedeutung des Internets und der für seine Funktionsfähigkeit unerlässlichen allgemeinen Internetsuche rechtfertigen es, die „Gatekeeper-Stellung“ von Google so zu behandeln, wie eine klassische Infrastruktureinrichtung.

„Als de-facto Monopol-Suchmaschine muss sich Google nach unserer Auffassung am Markt neutral verhalten und darf eigene Produkte nicht in den Ergebnissen bevorzugen. Es müssen aus unserer Sicht ähnliche Neutralitäts-, Transparenz- und Trennungsvorgaben gelten, wie sie auch auf Energie- oder Telekommunikationsnetzbetreiber Anwendung finden“, so Bernd Vermaaten, Geschäftsführer der solute GmbH.

„Google hat im Bereich der allgemeinen Internetsuche eine unangreifbare Monopolstellung und nutzt diese unbarmherzig aus. Das Vorgehen von Google erhöht den Druck auf konkurrierende Preisvergleichsportale massiv. Das führt zu höheren Preisen für die Kunden und gefährdet den Wettbewerb. Das kann so nicht weitergehen“, erklärt Bernd Vermaaten. Das sehen auch die anderen Vergleichsportale so. Dabei wurde Google 2017 verpflichtet, seinen eigenen Dienst nicht weiter gegenüber den Diensten der Wettbewerber ungerechtfertigt zu begünstigen.

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