Wohngeld – ungenutzter Mietzuschuss vom Staat

„Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch." Trotz dieser eindeutigen Formulierung auf der Homepage des Bundesinnenministeriums scheuen sich viele Bundesbürger, Wohngeld zu beantragen. Mit der Wohngeldreform, die seit Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wird das Wohngeld nicht nur erhöht, sondern soll dynamisch alle zwei Jahre an die Mietpreis- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Zudem werden Mieter, die in Städten mit besonders hohen Mieten leben, durch eine neue Mietstufe entlastet. ARAG Experten informieren über die wichtigsten Änderungen, sagen, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie man den Zuschuss beantragen kann.

Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der seit über 50 Jahren an einkommensschwache Bundesbürger ausgezahlt wird. Es muss allerdings beantragt werden. Mieter erhalten es als Mietzuschuss. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, bekommen einen so genannten Lastenzuschuss.

Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis bezogen bis Ende 2017 rund 592.000 Haushalte Wohngeld, also 1,4 Prozent alle privaten Haushalte. Von der Wohngeldreform sollen 2020 rund 660.000 Haushalte profitieren, darunter 180.000, die zusätzlich Zugang zum Wohngeld haben. Vorschriften, wie groß eine Wohnung sein darf, gibt es nicht. Auch keine Auflagen vom Jobcenter oder anderen Behörden.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Wer über ein gewisses Vermögen aus Bargeld, Sparguthaben, Wertpapieren oder Ähnlichem verfügt, bekommt kein Wohngeld. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro bei jeder weiteren Person, die im Haushalt lebt. Wer bereits so genannte Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, hat auch keine Chance auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits mit dieser Transferleistung abgedeckt sind. Daher haben auch Studenten, Schüler und Auszubildende eher geringe Chancen auf Wohngeld, da sie entweder noch bei ihren Eltern leben oder andere Leistungen wie etwa Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Wie hoch ist das Wohngeld?
Bislang waren für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 145 Euro pro Monat drin. Ab 2020 sollen durchschnittlich 190 Euro monatlich möglich sein. Doch die Berechnung des Wohngeldes ist etwas kompliziert und sehr umfangreich. Neben dem vom Bundesinnenministerium zur Verfügung gestellten

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