Mitsubishi gerät im Abgasskandal unter Verdacht

München, 24.01.2020. Mitsubishi ist im Abgasskandal ins Visier der Ermittler geraten. In einer bundesweit angelegten Razzia führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 21. Januar 2020 Durchsuchungen in den Mitsubishi-Geschäftsräumen durch.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen Betrugsverdacht. Dabei geht sie dem Verdacht nach, ob Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- und 2,2-Liter-Vier-Zylinder-Dieselmotor der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Diese Abschalteinrichtung könnte dafür sorgen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und im realen Straßenverkehr überschritten werden.

 

Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist laut der EU-Verordnung (EG) 715/2007 untersagt. Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung dürfen demnach keine Genehmigung erhalten. Das bedeutet wiederum, dass betroffenen Mitsubishi-Fahrern die Stilllegung ihres Fahrzeugs oder Fahrverbote drohen, wenn sich der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bestätigt. Darüber hinaus dürften die Fahrzeuge auch erheblich an Wert verlieren.

 

„Für die betroffenen Mitsubishi-Kunden ist die Lage sehr ernst. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München. Denn die Verbraucher durften beim Kauf davon ausgehen, dass das Fahrzeug alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das ist aber nicht der Fall, wenn eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und deshalb der Verlust der Zulassung droht. Unter diesen Voraussetzungen ist davon auszugehen, dass der Kunde das Fahrzeug erst gar nicht gekauft hätte. Der Schaden ist ihm somit schon mit Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden. Daher kann er Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.

 

Im VW-Abgasskandal haben Landgerichte und Oberlandesgerichte quer durch die Republik entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Das dürfte bei Mitsubishi nicht anders sein, wenn sich der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bestätigt“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 ein betroffenes Fahrzeug erworben haben, aufgefordert , sich als Zeuge zu melden.

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de

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